Schule: Lernmittelfreiheit – was ist das denn?
Die Lern- oder auch Lehrmittelfreiheit heißt, dass die in Bildungseinrichtungen benötigten Dinge wie Schulbücher, aber auch andere Dinge wie Übungshefte vom Schulträger kostenlos bereitgestellt werden. Geregelt ist das in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich, in Baden-Württemberg etwa in Artikel 14 Absatz 2 der Landesverfassung. Die den Schulträgern dadurch entstehenden Kosten werden...