Gesundheitsgefahr: Chrom VI in Herren-Sportschuhen der Marke Helly Hansen
In diesen Herren-Sportschuhen der Marke Helly Hansen steckt Chrom VI in hoher Konzentration. Dies meldet das europäische Schnellwarnsystem Rapex in Wochenmeldung 13/2014
Zusätzlich zu erhöhter Toxizität und krebserregenden Eigenschaften verfügen Chrom VI-Verbindungen auch über ein außerordentlich hohes allergenes Potential. Wir empfehlen daher, die Schuhe nicht mehr zu tragen und ggf. dem Handel zurückzubringen.
Gemessen an der Häufigkeit des Auftretens von Sensibilisierungen zählt Chrom (VI) zu den wichtigsten Allergenen. Seine Allergie auslösende Wirkung bei Kontakt mit der Haut ist seit langem bekannt. Für die Betroffenen hilft dann nur, jeden Kontakt mit dem Allergie auslösenden Stoff zu vermeiden. Allerdings ist dies ist nicht immer möglich, da Verbraucher Chrom (VI)-Rückstände nicht erkennen können.
Chrom (VI) ist in vielen Gegenständen des täglichen Bedarfs enthalten: in Farbmitteln für Textilien, Farben und Lacken, Holzschutzmitteln und Lederwaren. Letztere stellen eine der wesentlichen Ursachen für die Sensibilisierung gegenüber Chrom (VI) und der Erkrankung an allergischen Hautekzemen dar. Verbraucher können vor allem durch das Tragen von Lederbändern für Armbanduhren, das Barfußtragen von Lederschuhen oder über Lederhandschuhe mit Chrom (VI) in Kontakt kommen.
Sie wissen, wo dieses Produkt verkauft wurde? recall@cleankids.de
Die Generaldirektion Gesundheit und Verbraucherschutz der Europäischen Kommission veröffentlicht Informationen zu folgendem Produkt
RAPEX – Report 13 vom 04.04.2014
[dhr]
Bild(er): RAPEX – © Europäische Gemeinschaften, 1995- 2014 – Bilder anklicken für Detailansicht
Meldung im Original | |
Rapex Nummer: | 1 A12/0487/14 |
Meldendes Land: | Deutschland |
Herkunftsland: | China |
Kategorie: | Bekleidung, Textilien und Modeartikel |
OECD Portal Kategorie: | 63000000 – Schuhe |
Produkt: | Herren-Sportschuhe |
Marke: | Helly Hansen |
Name: | Norvald Low |
Beschreibung: | Herren-Sportschuhe mit weißem Kunststoff-und Textilobermaterial, Futter weiß – Lederbezug der Einlegesohle |
Typ / Artikel-Nr.: | Article No 10040208.1FG |
Barcode: | 4335648892899 |
GTIN / EAN-Nummer: | unbekannt |
Art der Gefährdung: | Chemisch / Chrom VI |
Es besteht ein chemisches Risiko, weil das Leder der Innensohle Chrom (VI) über den zulässigen Werten (bis zu 19,9 Messwert mg / kg) enthält . Chrom (VI) ist als sensibilisierend eingestuft und kann starke allergische Reaktionen hervorrufen. | |
Art des Rückrufs / der Warnung: | Freiwillige Maßnahmen: Rücknahme des Produkts vom Markt |
Vorfälle: | unbekannt |
Entspricht nicht : | unbekannt |
RAPEX Info
Das Rapid Exchange of Information System (RAPEX) ist ein Schnellwarnsystem der EU für den Verbraucherschutz. Über RAPEX werden Informationen aus den Mitgliedsstaaten über gefährliche oder potentiell gefährliche Verbrauchsgüter (ausgenommen Lebensmittel und pharmazeutische Produkte sowie Medikamente) ausgetauscht.
Darunter fallen beispielsweise Produkte mit gesundheitsschädlichen Bestandteilen oder technischen Mängeln wie Elektrogeräte, bei denen Stromschlag- oder Entflammungsgefahr besteht. (wikipedia).
RAPEX Lizenzvereinbarung
Bild(er): RAPEX – © Europäische Gemeinschaften, 1995- 2014
- Lizenznummer: LP-028-DE
Erstveröffentlichung in Englisch als Wochenübersicht der RAPEX-Meldungen der Europäischen Kommission, Generaldirektion für Gesundheit und Verbraucher auf der offiziellen Webseite „Europa“ der Europäischen Union durch das EU-Schnellwarnsystem für Non-Food-Produkte (RAPEX) http://ec.europa.eu/rapex © Europäische Gemeinschaften, 2005 – 2014 Die Europäische Kommission übernimmt keine Verantwortung für die Richtigkeit der bereitgestellten Informationen
Deutsche Übersetzung mit Lizenz der Europäischen Kommission: © CleanKids-Magazin, 2009 – 2014 – Die Verantwortung für die Übersetzung liegt ausschließlich bei CleanKids-Magazin
Die offiziellen Kontaktstellen der Mitgliedstaaten und der EFTA / EWR-Staaten veröffentlichen diese Informationen in einer wöchentlichen Übersicht. Unter den Bedingungen von Anhang II.10 der Richtlinie über allgemeine Produktsicherheit (2001/95/EG) obliegt die inhaltliche Verantwortung für die bereitgestellten Informationen der jeweilig meldenden Stelle.
Im Zweifelsfall gilt immer die Fassung des Originaldokuments!
* Die Bewertung bezieht sich auf die Information des Unternehmens zu dieser Meldung
[posts-by-tag tags = „schuhe“ exclude_current_post = „true“ number = „10“ ]