TÜV Rheinland: Sicherheitsniveau auf deutschen Spielplätzen weiter unbefriedigend
Das Sicherheitsniveau auf deutschen Spielplätzen ist insgesamt weiter unbefriedigend. Aber die gute Nachricht lautet: Die Zahl schwerwiegender Mängel auf Spielplätzen, wie beispielsweise morsche, rostige und instabile Spielgeräte oder Strangulationsgefahren durch fehlerhafte Spaltmaße, ist erkennbar rückläufig. Das zeigen die bundesweiten Untersuchungen von TÜV Rheinland-Spielplatzexperten. „Die großen Kommunen haben in den letzten Jahren bei der Bewirtschaftung der öffentlichen Spielplätze einen klar erkennbaren Schritt nach vorn gemacht“, sagt Ralf Diekmann, TÜV Rheinland-Experte für Produktsicherheit.
Insbesondere die Ausbildung des Personals wurde verbessert und auch die technische Ausstattung entspricht mittlerweile dem aktuellen Stand der Technik. „Heutige Kontrolleure gehen mit Tablet-PC auf die Spielplätze, dokumentieren die Mängel und senden den Bericht sofort an die zuständigen Stellen“, erklärt Diekmann. „So werden Übertragungsfehler, etwa durch schlecht lesbare handschriftliche Notizen, verhindert und es kann sofort mit der Beseitigung der Mängel begonnen werden.“ Auch wenn mittlerweile viele Altgeräte aus den 1980er und 90er Jahren des vergangenen Jahrhunderts von den Plätzen verschwunden sind, weisen zahlreiche Anlagen Sicherheitsmankos auf. Die größten Gefahren sind neben Verschleiß, Verschmutzung und Vandalismus weiterhin ein unsachgemäßer Aufbau der Geräte sowie Fehler bei der Wartung und Reparatur.
Betreiber von öffentlich zugänglichen Spielanlagen sind durch entsprechende europäische Normen verpflichtet, in bestimmten Intervallen die Kontrollen, Wartungen und Inspektionen durch qualifiziertes Personal vornehmen zu lassen und diese genau zu dokumentieren.
Doch die Praxis zeigt, dass gerade bei kleinen und mittelgroßen Kommunen, bei Wohnungsbaugesellschaften, Kindertagesstätten und Schulen die Prüfungen auf manchen Spielplätzen gar nicht oder durch nicht fachkundiges Personal durchgeführt werden. „Durch die heutigen Ganztagesangebote bei Kindergärten und Schulen werden die Spielplätze auch intensiver genutzt. Das führt zu schnellerem Verschleiß und muss unbedingt beobachtet werden“, so Diekmann. Selbst wenn alle Pflichten erfüllt werden, stellt die sorgfältigste Prüfung immer nur eine Momentaufnahme dar. Daher sollten auch Eltern, Großeltern oder Anwohner die Spielplätze im Auge behalten. Wer Schäden an Geräten feststellt, sollte den Betreiber informieren. Das gilt auch, wenn sich ein Kind verletzt hat. Die Kontaktdaten beziehungsweise Telefonnummer finden sich in der Regel auf dem Hinweisschild zur Spielanlage. „Wichtig ist es, Schäden sofort zu melden und im Zweifelsfall das zuständige Ordnungsamt zu kontaktieren, damit der betroffene Bereich so schnell wie möglich abgesperrt werden kann“, betont der TÜV Rheinland-Experte.
Zehn Spielplatz-Tipps von TÜV Rheinland für mehr Sicherheit
Jeder kann selbst dazu beitragen, dass Kinder Spielplätze sicher nutzen können. Die Fachleute von TÜV Rheinland haben zehn einfache Regeln zusammengestellt:
- Spielgeräte und Einfassungen/Umrandungen selbst genau anschauen: Die Geräte sind einer starken Beanspruchung durch die Kinder, Wind und Wetter ausgesetzt. Ist Holz faulig, sind Pilze auf der Oberfläche erkennbar, Metall verrostet, gibt es spitze Stellen, Nägel oder Schrauben, an denen sich Kinder verletzen können? Melden Sie solche Mängel.
- Auf Sauberkeit achten: Hundekot, Glasscherben und anderer Müll haben auf Spielplätzen nichts verloren. Droht Verletzungsgefahr oder besteht starke Verschmutzung, sollte dies sofort dem Betreiber gemeldet werden, wenn eine unmittelbare Beseitigung nicht möglich ist.
- Erwachsene sollten Spielgeräte im Zweifel selbst testen: Ist die Rutsche noch standfest? Was ist mit dem Schaukelseil? Die Geräte müssen auch einer größeren Gewichtsbelastung durch Erwachsene standhalten.
- Die spielenden Kinder immer im Auge behalten: Kinderspiel ist niemals ganz ungefährlich, manchmal schätzen Kinder die Situation falsch ein oder überschätzen die eigenen Fähigkeiten.
- Hinweise auf dem Spielplatzschild beachten: Das gilt beispielsweise für Spiel- und Ruhezeiten, aber auch die Benutzung von Fahrrädern oder das Mitbringen von Tieren. Auch das Spielen mit Fahrradhelm ist nicht erlaubt (Unfallgefahr!).
- Bodenbelag checken: Sand, Rindenmulch oder anderer Bodenbelag können als Fallschutz nur dienen, wenn sie in einem gutem Zustand und ausreichend vorhanden sind.
- Zustand der Grünanlagen: Gibt es Pflanzen oder Wildwuchs auf der Spielanlage, der für Kinder gefährlich sein könnte? Das gilt auch für Windbruch an Bäumen und Sträuchern, wenn angebrochene Äste plötzlich herabfallen.
- Zweckentfremdung melden: Auch Anwohner können zur Sicherheit auf den Spielanlagen beitragen. Wird der Spielplatz offensichtlich zweckentfremdet und zur abendlichen Feierzone, sollten sie den Betreiber darauf hinweisen.
- Als Spielplatzpate engagieren: Viele Städte und Gemeinden setzen inzwischen auf ehrenamtliche Spielplatzpaten. Der Aufwand ist sehr überschaubar, der Nutzen für alle Kinder groß.
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