Rückruf aller Chargen von Codicaps Kindersaft – Codicaps Saft gegen Reizhusten und Optipect Kodein forte
Die UCB Pharma GmbH hat sich im Interesse der Patientensicherheit freiwillig nach vorheriger Abstimmung mit dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) dazu entschlossen, den Codeinhaltigen „Codicaps Saft“ gegen Reizhusten mit sofortiger Wirkung aus den Apotheken zurückzurufen. Ein Rückruf auf Verbraucherebene ist auch nach Auffassung des BfArM nicht erforderlich.
Dies umfasst nach einer Meldung der Arzneimittelkommission auch noch vorhandene Bestände des Arzneimittels unter der alten Bezeichnung Codicaps Kindersaft Neo. Außerdem erfolgt ein Rückruf von Optipect Kodein forte.
Aktuell im Interesse der Patientensicherheit zurückgerufene Produkte
Codicaps Kindersaft Neo
100 ml
PZN 03236246
Codicaps Saft gegen Reizhusten
100 ml
PZN 03236246
Optipect Kodein forte
Tropfen, 15 und 30 ml
PZN 04334235, 04334241
Bei eventuell auftretenden Fragen zu laufenden Anwendungen empfiehlt UCB, mit dem behandelnden Arzt Rücksprache zu halten.
Hintergrund sind nach Unternehmensangaben mehrere in den letzten Wochen aufgetretene Fälle von Fehlanwendungen, einschliesslich zwei Fällen mit Zeichen von Überdosierung, von Codicaps Saft gegen Reizhusten bei Kindern unter 12 Jahren.
Nach einem Beschluss der europäischen Arzneimittelbehörde vom 14. Juni 2013 darf Codein aufgrund teils starker Nebenwirkungen bei Kindern unter 12 Jahren nicht mehr eingesetzt werden.
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In diesem Zusammenhang wies das BfArM auf die genaue Einhaltung der Dosierungsanleitung für codeinhaltige Arzneimittel hin. Insbesondere bei kleinen Kindern sollte die Codeindosis so niedrig wie möglich und die Dauer der Behandlung so kurz wie möglich sein.
Zu den möglichen Symptomen einer Codeinvergiftung gehören ungewöhnliche Schläfrigkeit, Verwirrtheit, schwere und laute Atmung sowie Atemnot. Diese Symptome können auch bei Einhaltung der empfohlenen Dosierungen auftreten. Kinder, die mit Codein behandelt werden, sollten aufmerksam beobachtet werden. Sofern die beschriebenen Symptome auftreten, sollten Eltern die Therapie beenden und einen Arzt konsultieren.
Um jegliches Risiko weiterer Fehlanwendungen auszuschliessen, ruft UCB Pharma GmbH daher die genannten Arzneimittel auf Händlerebene zurück.
Wir empfehlen Eltern vorhandene Bestände zu entsorgen!
Beschluss der europäischen Arzneimittelbehörde vom 14. Juni 2013 |
Bild: Pixabay – Lizenz: Public Domain CC0
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