BfR-Risikobewertung hat Konsequenzen – Verschärfungen beim Handel mit Lampenölen und flüssigen Grillanzündern
Seit Ende vergangenen Jahres dürfen Lampenöle und flüssige Grillanzünder auf Paraffinbasis nur noch in schwarzen, nicht durchsichtigen und höchstens einen Liter fassenden Behältern verkauft werden. Dies soll die Neugier von Kindern weniger stark wecken als bunte Flüssigkeiten in transparenten Behältern und Verwechselungen mit Getränken vorbeugen. Die Behälter müssen nun zusätzlich...