Verbraucherschutz beginnt schon beim Warenimport

Hauptzollamt Lörrach und Marktüberwachung Baden-Württemberg kontrollieren gemeinsam Importe in Weil am Rhein. Das Ergebnis: 3919 Import-Produkte genügen nicht den europäischen Standards

Handkreisel – Fidget Spinner; Quelle: RPT

Toaster, Kühlschrank, Smartphone, Fernseher, Rauchmelder, Teddybär, Kindersitz, Actionfigur; Wandfarbe, medizinische Geräte für die Anwendung zu Hause – eine beispielhafte Aufzählung von Produkten, von denen jeder im Alltag umgeben ist und die sich fast in jedem Haushalt finden.

Verbraucher kaufen diese Produkte direkt im Ladengeschäft oder über das Internet bei Onlinehändlern. Wo die Waren hergestellt werden, bleibt dabei oft verborgen. Man geht aber in aller Regel davon aus, dass von dem zum Kauf angebotenen Artikel keine Gefahr für die eigene Gesundheit ausgeht. Mit gutem Recht, denn die Europäische Union hat sich zum Ziel gesetzt, unabhängig vom Ursprung eines Produktes den Menschen in allen Mitgliedstaaten das gleiche Schutzniveau zu bieten. Das ist nicht einfach im EU-Binnenmarkt mit freiem Verkehr von Waren und Dienstleistungen.

In Baden-Württemberg wurde aus diesem Grund beim Regierungspräsidium Tübingen eine zentrale Abteilung als landesweit zuständige Marktüberwachungsbehörde eingerichtet. Sie setzt sich dafür ein, dass keine unsicheren oder nicht den EU-Sicherheitsvorschriften entsprechende Produkte auf den Markt kommen. Sie schützt damit einerseits die Verbraucher und andererseits die baden-württembergische Wirtschaft vor Wettbewerbsnachteilen. Bei gravierenden Produktmängeln erlässt die Behörde ein Verkaufsverbot oder ordnet einen Rückruf an.

Beim Import von Erzeugnissen aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten wirken zudem die Zollstellen bei der Überwachung mit. Haben die Zollbeamten bei der Warenkontrolle den Verdacht, dass das zur Einfuhr angemeldete Produkt nicht den geltenden Sicherheitsvorschriften entspricht, informieren sie die zuständigen Marktüberwachungsbehörden. Diese prüfen und entscheiden dann, ob die Waren in den freien Verkehr überführt werden können oder wieder ausgeführt und ggf. vernichtet werden müssen.

Im Bereich des Hauptzollamts Lörrach werden an der EU-Außengrenze zur Schweiz über die beiden großen Autobahnzollämter in Rheinfelden und Weil am Rhein tagtäglich viele solcher Produkte aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten eingeführt. Tageweise sind deshalb besonders in Weil am Rhein die Kolleginnen und Kollegen des Regierungspräsidiums Tübingen, wie Diplom-Ingenieur Christian Woltz mit seinem Team, direkt vor Ort. Sie unterstützen die Zöllner um Abfertigungsleiter Christian Proske bei den Kontrollen und führen die gesetzlich vorgeschriebenen Stichprobenkontrollen für die Produktsicherheit durch. Zuletzt haben die Kontrolleure an insgesamt drei Tagen im Mai und August 2017 fünfunddreißig Fahrzeuge kontrolliert. 3919 Produkte wiesen sie dabei wegen des Verdachts, dass sie europäischem Recht nicht genügen, an der Grenze zurück.

Bei diesen Kontrollen musste unter anderem eine Sendung mit 3000, derzeit bei Kindern und Jugendlichen so beliebten Handkreiseln, zurückgewiesen werden. Die Produkte wiesen keine korrekte CE-Kennzeichnung auf, die die Konformität mit den EU-Sicherheitsbestimmungen zum Ausdruck bringt. Daneben lösten sich bei einem verhältnismäßig leichten Aufprall auf den Boden Teile, die von kleineren Kindern verschluckt werden könnten. Dies stellte der Prüfer unter Verwendung eines kurzen Zylinders fest, der den kindlichen Gaumen nachbildet und durch den die abgesprungenen Teile problemlos durchfielen. Deshalb wurde auch der fehlende Hinweis auf verschluckbare Kleinteile bemängelt.

Während der Kontrollen haben Woltz und seine Kollegen gemeinsam mit den Zollbeamten schnelle Entscheidungen zu treffen, um den Warentransport nicht unnötig aufzuhalten. Aber natürlich steht der Schutz des Verbrauchers immer im Vordergrund. „Deutschland ist in Bezug auf die Marktüberwachung im Vergleich zu anderen EU-Mitgliedstaaten, in denen meist ganz andere Behördenstrukturen aufgebaut sind, sicher ganz vorne“, meint Woltz. In vielen Fällen bemühten sich die Hersteller und Importeure, den Vorschriften zu genügen, jedoch gebe es durchaus eine Reihe schwarzer Schafe, die sich Wettbewerbsvorteile dadurch verschafften, dass sie die Sicherheitsanforderungen nicht einhalten. Außerhalb der EU sind die Anforderungen in vielen Fällen niedrigere und bei Importen aus dem EU-Ausland werde immer wieder versucht, billige Produkte zu importieren, ohne den Sicherheitsstandard der EU zu gewährleisten. Solide Unternehmen seien dagegen beständig bemüht, keine problematischen Produkte auf den Markt zu bringen. Schließlich kosteten Rückrufaktionen viel Geld und schadeten dem Ruf des Markennamens.

Auflistung der kontrollierten Produkte
https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpt/PresseAnhang/Auflistung.pdf

Quelle: Regierungspräsidium Tübingen
Internet: https://rp.baden-wuerttemberg.de

Bild: Pixabay – Lizenz: Public Domain CC0

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