BVKJ: Kinder haben ein Grundrecht auf Impfschutz!

Der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ) begrüßt das klare Bekenntnis von Bundesgesundheitsminister Gröhe zum Recht eines jeden Kindes auf Schutz durch Impfung vor schwerwiegenden und potentiell tödlichen Erkrankungen.

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„Für die Haltung einiger Abgeordneter von Bündnis 90/Die Grünen, die in Impfungen eine Körperverletzung sehen und die Verweigerung eines Impfschutzes für ihre Kinder für vereinbar mit der Fürsorgepflicht der Eltern halten, habe ich keinerlei Verständnis“, so der Präsident des BVKJ, Dr. Wolfram Hartman, heute in Köln. „Kinder sind kein Besitztum ihrer Eltern, keine Objekte, sondern Persönlichkeiten mit eigenen Rechten. Dazu gehört auch nach Auffassung der Vereinten Nationen das Grundrecht auf Schutz vor schwerwiegenden Erkrankungen durch Impfung. Wer seinem Kind bewusst den Impfschutz verweigert und es somit der Gefahr aussetzt, an einer impfpräventiblen Erkrankung zu erkranken oder sogar zu sterben, handelt nicht im Interesse des Kindeswohls.“

Daher fordert der BVKJ nachhaltige Maßnahmen der Politik, um durch Impfung vermeidbare Erkrankungen auch in Deutschland endlich auszurotten und Kinder wie Erwachsene zu schützen.

Kinder- und Jugendärzte setzen alles daran, dieses Ziel zu erreichen!

Quelle: Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte e.V.
Internet: http://www.kinderaerzte-im-netz.de

Bild: Pixabay – Lizenz: Public Domain CC0

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