Familie & Erziehung: Kinder sollten Essen stehen lassen dürfen

Wenn Eltern Kinder zwingen, ihre Mahlzeit ganz aufzuessen oder bestimmte Lebensmittel ganz verbieten, so hat dies eher einen negativen als positiven Effekt. „Kinder sollten Reste von ihrer Mahlzeit liegen lassen dürfen, wenn sie satt sind. Denn wenn sie zum Aufessen gezwungen werden, kann dies später das Risiko für Übergewicht erhöhen“, verweist Dr. Ulrich Fegeler, Kinder- und Jugendarzt sowie Bundespressesprecher des Berufsverbands der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ), auf eine aktuelle amerikanische Untersuchung, die in Pediatrics veröffentlicht wurde.

Kinder sollten Essen stehen lassen dürfen

Als besonders streng erwiesen sich demnach die Väter gegenüber ihren Söhnen, wenn es um das Leeressen des Tellers ging. „Dieses erzieherische Verhalten verhindert, dass Kinder auf ihr eigenes Hunger- bzw. Sättigungsgefühl achten. Stattdessen lernen sie, sich von äußeren Einflüssen bestimmen zu lassen, wie z.B. von einem zu üppigen Essensangebot. Besser ist es, Kinder zu gesundem Essverhalten zu ermuntern, Obst und Gemüse reichlich anzubieten und maßvolles Naschen zu erlauben. Besonders wichtig ist auch das elterliche Vorbild, an dem sich Kinder orientieren“, rät Dr. Fegeler. Dürfen Kinder selbst wählen, sollten sie lernen, nicht wahllos Speisen auf ihrem Teller anzuhäufen, um sie dann stehen zu lassen. Stattdessen sollten sie lieber Nachschlag nehmen.

Ein weiteres Ergebnis der Studie war, dass Kinder, denen bestimmte Nahrungsmittel strikt untersagt wurden, bereits in der Kindheit zu Übergewicht tendierten. Vermutlich erscheint ihnen das Verbotene besonders verlockend, sodass sie gierig zugreifen, wenn sie die Gelegenheit dazu haben, so die Forscher.

Studienleiterin Katie Loth von der Universität Minnesota und ihre Kollegen werteten die Daten von über 2.200 Teenagern (Durchschnittsalter 14 Jahre) und deren Eltern aus (3.431), die aus zwei umfangreichen Befragungen zum Thema „Jugend, Ernährung, Aktivität und Familie“ stammten.

Quelle: Pediatrics, CNN Health

Quelle: BERUFSVERBAND DER KINDER- UND JUGENDÄRZTE e. V.
www.kinderaerzte-im-netz.de

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