Rückruf: Spiel-Halsband „Rabbit“ von Dushi

Dieses Spielhalsband ist zwar eigentlich zum Gebrauch durch die Mutter gedacht, kann aber zu einer Ernsten Gefahr für Babies oder Kleinkinder werden. Produkte des Herstellers Dushi sind zumindest über Onlineshops auch in Deutschland erhältlich. Wir bitten Eltern um Vorsicht!

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Rapex Wochenmeldung vom 17.06.2011

Bild(er): RAPEX – © Europäische Gemeinschaften, 1995- 2011

Weitere Informationen
Rapex Nummer: 7 0545/11
Kategorie: Spielzeug
Produkt: Mutter & Kind Kette
Beschreibung: Halsband aus bunten Bändern mit Schlaufen an den Enden. Das Produkt wird verwendet, um Babys beim Füttern oder beim Wickeln zu unterhalten. Es ist ein Hinweis vorhanden, dass dieser Artikel nicht für Kinder unter drei Jahren geeignet ist. Allerdings zeigt das Foto auf der Verpackung eine Mutter mit einem Kind unter 36 Monaten
Meldendes Land: Frankreich
Herkunftsland: China
Marke: Dushi
Typ / Artikel-Nr.: unbekannt
GTIN (ehemals EAN-Nummer): unbekannt
Art des Rückrufs / der Warnung: Freiwilliger Austritt aus der Markt und Rückruf von Verbrauchern durch den Einzelhändler
Art der Gefährdung: Strangulation
Es besteht die Gefahr der Strangulation durch das Vorhandensein einer Schnur mit einer Länge von über 220 mm, die eine Schlinge bilden kann.
Vorfälle: unbekannt
Entspricht nicht : der Spielzeug-Richtlinie und der einschlägigen europäischen Norm EN 71
Screenshot der Originalmeldung:


Erstveröffentlichung in Englisch als Wochenübersicht der RAPEX-Meldungen der Europäischen Kommission, Generaldirektion für Gesundheit und Verbraucher auf der offiziellen Webseite „Europa“ der Europäischen Union durch das EU-Schnellwarnsystem für Non-Food-Produkte (RAPEX) http://ec.europa.eu/rapex © Europäische Gemeinschaften, 2005 – 2011 Die Europäische Kommission übernimmt keine Verantwortung für die Richtigkeit der bereitgestellten Informationen

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Die offiziellen Kontaktstellen der Mitgliedstaaten und der EFTA / EWR-Staaten veröffentlichen diese Informationen in einer wöchentlichen Übersicht. Unter den Bedingungen von Anhang II.10 der Richtlinie über allgemeine Produktsicherheit (2001/95/EG) obliegt die inhaltliche Verantwortung für die bereitgestellten Informationen der jeweilig meldenden Stelle.

Im Zweifelsfall gilt immer die Fassung des Originaldokuments – einsehbar unter: http://ec.europa.eu/rapex