Aktuellen Bezieher/innen von Elterngeld droht ab 2011 Verlust der Restansprüche
Betroffene Eltern, die Arbeitslosengeld II beziehen, sollten daher bei ihrer Elterngeldstelle die Verlängerungsoption sofort widerrufen und sich die Restansprüche auszahlen..




Wählen Sie aus unseren verschiedenen Abonnements aus und verpassen sie keine Meldung mehr!
Senden...

