Verbraucherschutz: Schadstoffe gehören nicht in Lebensmittelverpackungen

Weichmacher in Trinkflaschen, Mineralöl in Schokolade, Formaldehyd in Kaffee-Bechern – Verbraucher sind im Umgang mit Lebensmitteln zahlreichen Schadstoffen und potenziell gefährlichen Chemikalien ausgesetzt. Die Mehrheit der Verbraucherinnen und Verbraucher (93 Prozent) will keine gesundheitsschädlichen Chemikalien in Koch- und Essgeschirr oder Lebensmittelverpackungen. Das ergibt eine aktuelle repräsentative Umfrage im Auftrag des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv). „Verbraucher müssen besser über Chemikalien aus Lebensmittelkontaktmaterialien informiert und vor Schadstoffbelastungen geschützt werden“, fordert Klaus Müller, Vorstand des vzbv.

Lebensmittel kommen während ihrer Herstellung, Verpackung, Lagerung, Zubereitung und dem Verzehr mit Gegenständen aus unterschiedlichsten Materialien in Berührung, die als Lebensmittelkontaktmaterialien bezeichnet werden. Dabei können auch Schadstoffe in das Lebensmittel übergehen. „Es braucht dringend wirksamere Gesetze und bessere Kontrollen, um diese Belastungen durch Schadstoffe zu verringern und die Gesundheit von Verbrauchern besser zu schützen,“ so Müller.

Theorie und Praxis liegen weit auseinander

Theoretisch dürfen aus Lebensmittelkontaktmaterialien keine Inhaltsstoffe oder Bestandteile in Mengen in Lebensmittel übergehen, die die Gesundheit gefährden können oder die Lebensmittel im Geruch oder geschmacklich beeinträchtigen. In der Praxis finden sich jedoch immer wieder unappetitliche und gesundheitsschädigende Rückstände in Nahrungsmitteln. Die Gründe dafür sind zahlreich. Auf europäischer Ebene gibt es keine hinreichende Harmonisierung der Vorschriften für Lebensmittelkontaktmaterialien. Einheitliche und umfassende Regelungen fehlen für die meisten Materialien, wie Papier, Glas und Metalle.

„Phthalate, die als Weichmacher in Kunststoffen eingesetzt werden, sind in Textilien verboten, in Trinkflaschen jedoch weiterhin erlaubt. Scheinbar nachhaltige Produktalternativen, wie Coffee to go Becher mit Bambus setzen bei dem Kontakt mit warmen Flüssigkeiten Formaldehyd frei. Das muss sich ändern“, so Müller.

Behörden können die Unbedenklichkeit von Lebensmittelkontaktmaterialien, die von den Herstellern eigentlich belegt werden muss, häufig gar nicht überprüfen. Neben Personal fehlt es auch an Daten, um die vielen tausend Stoffe zu bewerten, die in Lebensmittelkontaktmaterialien zum Einsatz kommen.

vzbv fordert neuen Rechtsrahmen

Der vzbv fordert daher einen neuen Rechtsrahmen, damit Verbraucher sich auf die Unbedenklichkeit von Lebensmittelverpackungen und Geschirr verlassen können.

  • Klare Verbote für besonders schädigende Stoffe: Der Einsatz besonders bedenklicher Stoffe, wie beispielsweise Stoffe mit krebserregenden, erbgut-verändernden oder fortpflanzungsgefährdenden Eigenschaften, muss für ganze Stoffgruppen verboten werden.
  • Europäisches Zulassungsverfahren einführen: Bevor Lebensmittelkontaktmaterialien auf den Markt gelangen, muss ihre Unbedenklichkeit nachgewiesen und von einer unabhängigen Behörde bestätigt werden. Es müssen Positiv- und Negativlisten erarbeitet werden, aus denen klar hervorgeht, welche Chemikalien und Materialien für welche Produktbereiche verwendet werden dürfen und welche nicht.
  • Eindeutige Kennzeichnung: Es muss ein einheitliches und umfassendes Kommunikations- und Kennzeichnungskonzept für Lebensmittelkontaktmaterialien mit verbindlichen Regeln für Auslobungen, Warn- und Verwendungshinweisen sowie für die Deklaration der Inhaltsstoffe erarbeitet werden.
  • Potenziell gesundheitsschädigende Produkte vom Markt fernhalten: Die Bundesregierung muss den Import unsicherer, potenziell gesundheitsschädlicher Produkte durch Einfuhrkontrollen und Vorführpflichten eindämmen.
  • Überwachung und Rechtsdurchsetzung stärken: Die Lebensmittelüberwachung muss dem Thema Sicherheit von Lebensmittelkontaktmaterialien eine hohe Priorität geben. Personal und Sachmittel müssen erheblich aufgestockt und spezialisiert, unsichere Produkte zügig vom Markt genommen werden.

 

Quelle: Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.
Internet: https://www.vzbv.de

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