Rückruf: Elektrofahrräder von Pegasus

Die Gefahr des Rahmenbruchs gefährdet bei diesen Elektrofahrrädern von Pegasus vornehmlich die ältere Klientel. Lesen Sie mehr in der dazugehörigen RAPEX-Wochenmeldung.


Rapex Wochenmeldung vom 26.11.2010

Bild(er): RAPEX – © Europäische Gemeinschaften, 1995- 2010

Weitere Informationen  
Rapex Nummer: 16 1746/10
Kategorie: Hobby / Sportgeräte
Produkt: Elektrische Fahrräder – Electra, E-Bike, E-Swing
Beschreibung: Die betroffenen elektrischen Fahrräder wurden 2006, 2007 und 2008 hergestellt.
Meldendes Land: Deutschland
Herkunftsland: Vietnam
Marke: Pegasus
Typ / Artikel-Nr.:

Typ / Anzahl der Modell:

Electra 1,

Electra 2,

E-Bike-Li-Tec 1,

E-Bike 1,

E-Bike 2,

E-Swing (mit 28-Zoll-Räder).

EAN-Nummer: unbekannt
Art des Rückrufs / der Warnung: Freiwilliger Rückruf von den Verbrauchern durch den Hersteller
Art der Gefährdung: Chemisch
 

Es besteht Verletzungsgefahr, weil das Hauptrohr des Fahrradrahmens brechen kann, wodurch der Fahrer fallen kann

Unfälle mit Personenschaden / Sachschaden gemeldet

Entspricht nicht : unbekannt
   


Erstveröffentlichung in Englisch als Wochenübersicht der RAPEX-Meldungen der Europäischen Kommission, Generaldirektion für Gesundheit und Verbraucher auf der offiziellen Webseite „Europa“ der Europäischen Union durch das EU-Schnellwarnsystem für Non-Food-Produkte (RAPEX)

http://ec.europa.eu/rapex
© Europäische Gemeinschaften, 2005 – 2010

Die Europäische Kommission übernimmt keine Verantwortung für die Richtigkeit der bereitgestellten Informationen
Deutsche Übersetzung: © CleanKids-Magazin, 2010 – Die Verantwortung für die Übersetzung liegt ausschließlich bei CleanKids-Magazin

Die offiziellen Kontaktstellen der Mitgliedstaaten und der EFTA / EWR-Staaten veröffentlichen diese Informationen in einer wöchentlichen Übersicht. Unter den Bedingungen von Anhang II.10 der Richtlinie über allgemeine Produktsicherheit (2001/95/EG) obliegt die inhaltliche Verantwortung für die bereitgestellten Informationen der jeweilig meldenden Stelle.