Verbotene Azofarbstoffe in "Green Tower" Kinder Gartenhandschuhen

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In diesen Gartenhandschuhen für Kinder der Marke Green Tower ist ein verbotener Azofarbstoff in erheblicher Konzentration nachgewiesen worden.

3,3′-Dimethoxybenzidin gehört zur Gruppe der Aminobenzole bzw. Benzidinderivate und ist als möglicherweise krebserregend eingestuft.

Solche Stoffe gehören natürlich auf keinen Fall an Kinderhaut

[wpfmb type=’warning‘ theme=1]Wir empfehlen dringend, diese Handschuhe nicht mehr zu tragen und zu entsorgen bzw. dem Handel zurückzubringen[/wpfmb]

Sie wissen, wo dieses Produkt verkauft wurde? recall@cleankids.de

Die Generaldirektion Gesundheit und Verbraucherschutz der Europäischen Kommission veröffentlicht Informationen zu folgendem Produkt

RAPEX – Report 06 vom 14.02.2014

[dhr]
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Bild(er): RAPEX – © Europäische Gemeinschaften, 1995- 2014 – Bilder anklicken für Detailansicht

pdf-ico Meldung im Original
Rapex Nummer: 40 A12/0239/14 
Meldendes Land: Deutschland 
Herkunftsland: Hong Kong 
Kategorie: Bekleidung, Textilien und Modeartikel
OECD Portal Kategorie: 67000000 – Bekleidung
Produkt: Gartenhandschuhe für Kinder
Marke: Green Tower 
Name: Green Tower Gartenhandschuhe für Kinder Junior 
Beschreibung: Kinder Gartenhandschuhe, Handrücken und Stulpe aus blauem Baumwollmaterial, Handfläche und Fingerspitzen in Leder, Handfläche und Fingern mit weißem Vlies gepolstert
Typ / Artikel-Nr.: Artikel-Nr: 625175
Barcode: 4 001273 012352
GTIN / EAN-Nummer: unbekannt
Art der Gefährdung: Chemisch / Azofarbstoffe
  Es besteht ein chemisches Risiko, weil Azofarbstoffe aromatischen Amin 3,3 ‚-Dimethoxybenzidin (bis zu 55,7 mg / kg) enthalten sind
Art des Rückrufs / der Warnung: Freiwillige Maßnahmen: Rücknahme des Produkts vom Markt
Vorfälle: unbekannt
Entspricht nicht : der REACH-Verordnung

RAPEX Info

Das Rapid Exchange of Information System (RAPEX) ist ein Schnellwarnsystem der EU für den Verbraucherschutz. Über RAPEX werden Informationen aus den Mitgliedsstaaten über gefährliche oder potentiell gefährliche Verbrauchsgüter (ausgenommen Lebensmittel und pharmazeutische Produkte sowie Medikamente) ausgetauscht.

Darunter fallen beispielsweise Produkte mit gesundheitsschädlichen Bestandteilen oder technischen Mängeln wie Elektrogeräte, bei denen Stromschlag- oder Entflammungsgefahr besteht. (wikipedia).

RAPEX Lizenzvereinbarung

 Bild(er): RAPEX – © Europäische Gemeinschaften, 1995- 2014

  • Lizenznummer: LP-028-DE

Erstveröffentlichung in Englisch als Wochenübersicht der RAPEX-Meldungen der Europäischen Kommission, Generaldirektion für Gesundheit und Verbraucher auf der offiziellen Webseite „Europa“ der Europäischen Union durch das EU-Schnellwarnsystem für Non-Food-Produkte (RAPEX) http://ec.europa.eu/rapex © Europäische Gemeinschaften, 2005 – 2014 Die Europäische Kommission übernimmt keine Verantwortung für die Richtigkeit der bereitgestellten Informationen

Deutsche Übersetzung mit Lizenz der Europäischen Kommission: © CleanKids-Magazin, 2009 – 2014 – Die Verantwortung für die Übersetzung liegt ausschließlich bei CleanKids-Magazin

Die offiziellen Kontaktstellen der Mitgliedstaaten und der EFTA / EWR-Staaten veröffentlichen diese Informationen in einer wöchentlichen Übersicht. Unter den Bedingungen von Anhang II.10 der Richtlinie über allgemeine Produktsicherheit (2001/95/EG) obliegt die inhaltliche Verantwortung für die bereitgestellten Informationen der jeweilig meldenden Stelle.

Im Zweifelsfall gilt immer die Fassung des Originaldokuments
einsehbar unter:

Verbraucherinformation Fehlanzeige!

* Die Bewertung bezieht sich auf die Information des Unternehmens zu dieser Meldung 

 

mzt

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