Verbraucherzentrale Baden-Württemberg rät zur Vorsicht bei Fertigschultüten

Die Verbraucherzentrale hat fünf Fertigschultüten unter die Lupe genommen – mit zum Teil kuriosen Ergebnissen.

Mit dem Warnhinweis „Für Kinder unzugänglich aufbewahren“ sticht die „Monster-High“-Schultüte besonders hervor, aber auch die anderen Tüten halten häufig nicht, was sie versprechen oder sind nur unzureichend gekennzeichnet.

Pünktlich zum Schulanfang nutzen einige Süß- und Spielwarenhersteller die Gelegenheit, ihre Produkte in Fertigschultüten verpackt besonders zu bewerben und an das Kind zu bringen. Die Verbraucherzentrale hat sich fünf dieser Fertigtüten genauer angesehen. Den Vogel abgeschossen hat die „Monster High“-Tüte der Firma Markwins International. Die mit der gleichnamigen Fernsehserie werbende Tüte enthält bunte Schminke und dazu den Warnhinweis „Für Kinder unzugänglich aufbewahren“. „Dieser Warnhinweis ist absolut widersinnig „, kritisiert Sabine Holzäpfel, Referentin für Lebensmittel und Ernährung bei der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. „Warum nicht kindgerechte Produkte ausgerechnet als Schultüte verkauft werden, ist nicht nachvollziehbar“.

Auch bei anderen Tüten ist eine Enttäuschung vorprogrammiert. Denn nicht immer hält der Inhalt, was der äußere Schein verspricht. Das Design zeigt beliebte Spielwaren wie „Filly“-Pferdchen oder „Hot Wheels“-Autos, drin sind aber nur lieblos zusammengepackte Billig-Süßwaren – ohne Spielzeug. Oder das beworbene „Geschenk“ entpuppt sich als Micro-Malkasten, der bei Schulanfängern eher für Frust als für Vergnügen sorgen dürfte. „Da ist teilweise die Schultüte an sich mehr wert als der gesamte Inhalt“, so Holzäpfel.

Und auch die Kennzeichnung des Inhalts war mangelhaft. Einzelne Füllmengenangaben der unterschiedlichen Süßigkeiten fehlten, Zutatenlisten waren nicht eindeutig. Besonders kritisch war das bei warnhinweispflichtigen Farbstoffen, die im Verdacht stehen, Aufmerksamkeit und Aktivität bei Kindern zu beeinträchtigen. Die Verbraucherzentrale prüft daher juristische Schritte wegen irreführender Kennzeichnung. Gerade bei Geschenken für Schulanfänger muss erkennbar und vor allem sichergestellt sein, dass die Produkte auch wirklich für Kinder geeignet sind.

 

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[dhr]

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