Wie sicher sind unsere Lebensmittel?

Drei Fragen an Nora Dittrich, Referentin für Lebensmittelrecht und Lebensmittelsicherheit der Verbraucherzentrale NRW.

Ob Glassplitter im Gurkenglas, Listerien im Käse oder Salmonellen im Schokohasen – fast täglich werden Warnungen zu unsicheren Produkten veröffentlicht. Im vergangenem Jahr insgesamt 311 Mal und damit dreimal mehr als noch 2015. Zum Tag der Lebensmittelsicherheit am 7. Juni beleuchtet Lebensmittelexpertin Nora Dittrich die wichtigsten Aspekte. 

Bild von -Rita- auf Pixabay

Warum werden Lebensmittel zurückgerufen?

Ein Rückruf erfolgt, wenn der Verdacht besteht, dass von einem Lebensmittel ein Gesundheitsrisiko ausgehen kann, es zum Verzehr ungeeignet, ekelerregend oder in erheblichem Maß täuschend ist. Könnte solch ein Lebensmittel Verbraucher:innen schon erreicht haben, wird es zurückgerufen und eine Warnung veröffentlicht. Die häufigsten Gründe dafür sind mikrobiologische Verunreinigungen durch zum Beispiel Bakterien wie Salmonellen oder Listerien. Es wird aber auch vor Grenzwertüberschreitungen und unzulässigen Inhaltstoffen gewarnt. Andere aktuelle Beispiele betreffen Produkte, die unbeabsichtigt nicht gekennzeichnete Allergene enthalten, wie beispielsweise Erdnüsse im Mandelmus. Diese Stoffe können bereits in geringen Mengen Reaktionen bei Allergikern auslösen. Fremdkörper wie Glassplitter oder Kunststoffteile sind ebenfalls häufige Rückrufgründe. 

 

Wie wird die Lebensmittelsicherheit überhaupt gewährleistet?

Generell haben Verbraucherinnen und Verbraucher ein Recht auf einwandfreie und sichere Lebensmittel. Der Anstieg der öffentlichen Produktwarnungen zeigt aber, wie wichtig wirksame Eigenkontrollen durch die Unternehmen sind. Sie sind nämlich neben der Einhaltung aller lebensmittelrechtlichen Bestimmungen auch verantwortlich für die Lebensmittelsicherheit. Hier gilt die Sorgfaltspflicht, das heißt sie müssen sicherstellen, dass die produzierten, verarbeiteten und vertriebenen Lebensmittel unbedenklich und sicher sind. Im Allgemeinen hat die Lebensmittelsicherheit in Deutschland und der EU einen hohen Standard und es gibt EU-weit und international ein abgestimmtes Sicherungssystem. Unabhängige Kontrollen der Herstellerbetriebe durch die Lebensmittelüberwachung schützen − im Rahmen der behördlichen Kapazitäten – Verbraucher:innen zusätzlich.

 

Wie erfahre ich von Lebensmittelwarnungen und was sollte ich tun, wenn mein gekauftes Produkt zurückgerufen wurde?

Das frei zugängliche Portal Lebensmittelwarnung.de veröffentlicht Warnungen und Informationen zu unsicheren Produkten. Bei einem Rückruf muss der Unternehmer die Öffentlichkeit schnell und effektiv informieren und verbraucherrelevante Informationen über das betreffende Lebensmittel zur Verfügung stellen. Konkrete Vorschriften, in welcher Form und in welchen Medien die Warnung zu erfolgen hat oder in welcher Art und Weise Informationen dazu in Geschäften dargeboten werden sollen, gibt es allerdings nicht. Verbraucher:innen können sich auch über die sozialen Medien der Verbraucherzentrale NRW über Rückrufe informieren. Bei Beanstandungen ist meist der Händler der erste Ansprechpartner. Betroffene sollten idealerweise mit dem Kassenbon als Kaufnachweis ihr erworbenes Produkt zunächst gegen ein einwandfreies Lebensmittel umtauschen lassen. Kann der Händler den Umtausch nicht leisten, erhält man den Geldbetrag zurück. Einige Hersteller bieten im Rahmen des Rückrufs aber auch die Erstattung des Kaufpreises ohne Vorlage des Kassenbons im jeweiligen Markt an.  

 

Weiterführende Infos und Links:

 

Quelle: Verbraucherzentrale NRW
Internet: www.verbraucherzentrale.nrw