XXL-Packung mit XS-Inhalt – Zu viel Luft in Keks- und Knabberwaren

Im Cantuccini-Beutel ist fühlbar noch jede Menge Platz, in der Müsliriegel-Schachtel gehen locker noch zwei Riegel rein, im Plastikbecher reichen die Mini-Zwiebäcke gerade bis zum Sichtfenster: Hersteller von Keks- und Knabberwaren greifen gern zu Übergrößen und voluminösem Schnickschnack, um magerem Inhalt mehr Fülle zu verleihen.

Bild: Verbraucherzentrale NRW

Ciocco Belli Cantuccini: ca. ca. 55 Prozent unbefüllt – Bild: Verbraucherzentrale NRW

Keks- und Knabberpackungen enthalten im Schnitt 40 Prozent leeren Raum statt Inhalt – dies stellte die Verbraucherzentrale NRW bei 15 Produkten aus diesem Warensegment in Supermärkten und bei Discountern fest. In Augenschein genommen wurden Packungen mit 75 bis 300 Gramm an Keksen, Kuchen, Knabber-Snacks und Müsli-Riegeln. Jede dritte Packung hatte sogar mindestens zur Hälfte Platz. „Viele Verbraucher fühlen sich beim Kauf von solchen Luftnummern getäuscht“, kritisiert Klaus Müller, Vorstand der Verbraucherzentrale NRW.

Nach dem Lebensmittelgesetz ist es nicht erlaubt, Verbraucher mit Hilfe von Mogelpackungen über die tatsächliche Füllmenge hinwegzutäuschen. Eindeutige Regelungen zur Orientierung für die Hersteller liefert das Gesetz hierzu allerdings nicht. Die Arbeitsgemeinschaft Mess- und Eichwesen (AGME) wird hier konkreter. Sie spricht von Täuschung, „wenn der Freiraum in der Packung 30 Prozent oder mehr beträgt“. Ausgenommen von dieser Vorgabe sind nur empfindliche Waren – etwa Pralinen. Die dürfen mit mehr Verpackungsvolumen besser geschützt werden.

Von Brandt über Coppenrath, Byodo Naturkost, Schneekoppe bis zu snack and smile Company setzen Hersteller querbeet bei ihrer Produktpalette jedoch darauf, dass Kunden grundsätzlich lieber zu größeren Packungen greifen. Raffiniert wird versucht, die XS-Menge mit einem XXL-Gewand zu kaschieren: So war fast jede dritte Packung der untersuchten Produkte im unteren Bereich mit einem Sichtfenster versehen, das mehr Fülle suggerierte. Oberhalb des Sichtbereichs war dann Schluss mit Baumkuchen, Dinkel-Snacks und Co. Bei rund der Hälfte der Kekse und Knabberartikel sorgten überdimensionierte Schachteln und hohe Dosen mit ausgehöhltem Deckel für mehr Schein als Sein. Drei Beutel aus undurchsichtigem Abpackmaterial waren so voll mit Luft gepumpt, dass der wenige Inhalt weder zu erahnen noch zu ertasten war. Als besonders voluminös, weil oben schräg, entpuppten sich zwei weitere Verpackungen: Die Schräge oben im Karton ließ die beiden Packungen mit Käse-Kräckern und Kokos-Konfekt von vorne größer erscheinen; erst der Seitenblick offenbarte die aufgebauschte Konstruktion.

Solche Mogelpackungen haben nach Auffassung der Verbraucherzentrale NRW im Handel jedoch nichts zu suchen. „Inhalt und Verpackung von Lebensmittelprodukten müssen so aufeinander abgestimmt werden, dass Kunden erkennen und abschätzen können, was und wie viel davon sie kaufen“, so Müller. Der Verbraucherzentralenchef appelliert an die Lebensmittelhersteller, „nicht nur bei Keks- und Knabberwaren künftig überschüssige Luft rauszulassen.“

Weitere Informationen und Abbildungen der beanstandeten Produkte sind im Internet unter vz-nrw.de/luftnummern zusammengestellt.

Unter vz-nrw.de/lebensmittelbeschwerde können Verbraucher Mogelpackungen mit Angabe von Produkt, Hersteller und Fundort an die Verbraucherzentrale NRW zur Überprüfung weiterleiten – oder dem zuständigen Eichamt melden – dort unter lbme.nrw.de/eichaemter.

Quelle: Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen e.V. – www.vz-nrw.de

 

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