Rückruf: Baby-Kleid „Chiara“ von Troizenfants

Bei diesem Baby-Kleid „Chiara“ von Troizenfants besteht  Strangulationsgefahr durch Schnürbänder im Hals- und Nackenbereich. Die Meldung an die europäische Rapex Warnliste stammt aus Frankreich. Da Produkte der Marke Troizenfants über große Onlineshops auch für deutsche Verbraucher erhältlich ist/war, informieren wir an dieser Stelle.

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Rapex Wochenmeldung vom 16.09.2011

 

Bild(er): RAPEX – © Europäische Gemeinschaften, 1995- 2011

   
Weitere Informationen  
   
Rapex Nummer: 11 0931/11
Kategorie: Bekleidung, Textilien und Modeartikel
Produkt: Baby-Kleid „Chiara“
Beschreibung: Gold braunes Baumwoll Kleid mit rosa Tartan Futter, Größe 2, von der Vorderseite der Taille bis zum Hals befestigt mittels einer Lederschnur durch Metallösen.
Meldendes Land: Frankreich
Herkunftsland: China
Marke: TROIZENFANTS
Typ / Artikel-Nr.: 109 UA 2 Y
Barcode: unbekannt
GTIN (ehemals EAN-Nummer): unbekannt
Art des Rückrufs / der Warnung: Freiwilliger Rückruf von Verbrauchern
Art der Gefährdung: Strangulation und Verletzung
  Es besteht die Gefahr der Strangulation durch die Kordeln im Halsbereich, die sich in festen Objekten verfangen können, wenn das Kind sich bewegt
Vorfälle: unbekannt
Entspricht nicht : der einschlägigen europäischen Norm EN 14682
Screenshot der Originalmeldung:
   

 

Erstveröffentlichung in Englisch als Wochenübersicht der RAPEX-Meldungen der Europäischen Kommission, Generaldirektion für Gesundheit und Verbraucher auf der offiziellen Webseite „Europa“ der Europäischen Union durch das EU-Schnellwarnsystem für Non-Food-Produkte (RAPEX) http://ec.europa.eu/rapex © Europäische Gemeinschaften, 2005 – 2011 Die Europäische Kommission übernimmt keine Verantwortung für die Richtigkeit der bereitgestellten Informationen

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Die offiziellen Kontaktstellen der Mitgliedstaaten und der EFTA / EWR-Staaten veröffentlichen diese Informationen in einer wöchentlichen Übersicht. Unter den Bedingungen von Anhang II.10 der Richtlinie über allgemeine Produktsicherheit (2001/95/EG) obliegt die inhaltliche Verantwortung für die bereitgestellten Informationen der jeweilig meldenden Stelle.

Im Zweifelsfall gilt immer die Fassung des Originaldokuments – einsehbar unter: http://ec.europa.eu/rapex