Hände weg von Lauflernhilfen: Nach Unfall für immer schwerstbehindert

In Kanada wurde der Verkauf von Lauflernhilfen am 7. April 2004 verboten. Kanada ist damit das erste Land der Welt, das Verkauf, Import und Werbung dafür verbietet. Selbst auf Flohmärkten dürfen diese Geräte dort nicht verkauft werden.

Aus aktuellem Anlass rät die Bundesarbeitsgemeinschaft (BAG) Mehr Sicherheit für Kinder e.V. erneut dazu, auf Lauflernhilfen zu verzichten. Ihre Verwendung birgt ein hohes Risiko: Unfälle mit diesen Geräten haben für Kleinkinder oft sehr ernste Verletzungen zur Folge. „Jeder dieser Unfälle wäre vermeidbar, wenn Eltern Lauflernhilfen erst gar nicht verwenden würden“, betont BAG Geschäftsführerin Martina Abel.

Anfang Juli 2011 erlitt ein 7 Monate altes Baby einen Ertrinkungsunfall. Ausgangspunkt war eine Lauflernhilfe mit weit auseinanderstehenden Beinen. Der große Abstand zwischen beiden Beinen verhinderte, dass das Gerät umstürzte, als das Kleine sich mit seinem Oberkörper hinunterbeugte und dabei mit dem Kopf in einen in der Nähe stehenden Wassereimer gelangte. Das Kind konnte sich nicht aus dieser Lage befreien und wäre beinahe ertrunken. Es hat zwar überlebt, erlitt aber eine massive Hirnschädigung und wird ein Leben lang schwerstbehindert sein.

Schon seit Jahrzehnten ist bekannt, dass Lauflernhilfen Babies und Kleinkinder mehr gefährden als dass sie ihnen nützen. Die unter dem Namen „Gehfrei“, „Lauflernhilfe“ oder „Babywalker“ im Handel erhältlichen Produkte sind Plastikgestelle auf Rollen mit eingebautem Sitz. Die Kinder hängen in einer Art Hosengurt und stoßen sich mit den Zehenspitzen vom Boden ab. Sie bewegen sich mit unnatürlich hoher Geschwindigkeit und kommen mit gefährlichen Gegenständen in Berührung. Das Laufen erlernen sie dabei nicht – im Gegenteil: Je häufiger sie in diese Geräte gestellt werden und damit durch die Wohnung fahren, desto empfindlicher wird ihre natürliche motorische Entwicklung gestört. „Lernlaufhilfen bieten ihnen Bewegungsmöglichkeiten, die zwar ihren Aktionsradius erweitern, aber natürliche Bewegungsabläufe und Lernprozesse stark einschränken. Außerdem unterschätzen erwachsene Aufsichtspersonen mögliche Gefahrenquellen, die durch den erweiterten Spielraum der Kleinkinder entstehen“, sagt Abel.

Lauflernhilfen sind sehr unfallträchtig und wurden deshalb zum Beispiel in Kanada vom Markt verbannt.

In Deutschland dagegen werden Babies bereits ab dem Alter von sechs Monaten in die geräderten Plastikgestelle gesetzt. Schwere Unfälle sind damit unausweichlich: Oft stürzen die Kleinen mitsamt Lauflernhilfe über Türschwellen oder fallen Treppen hinunter. Kopfverletzungen – von Schürfwunden bis zu Schädelbrüchen – sind dabei die häufigste Verletzungsfolge. In anderen Fällen erleiden die Kinder Verbrühungen, da sie durch die größere Reichweite im Babywalker an Tassen mit heißer Flüssigkeit oder an Küchengeräte gelangen. Die Kinder ziehen an Tischdecken oder an Kabeln von Wasserkochern, reißen sie herunter und übergießen sich. Auch Vergiftungsunfälle sind dokumentiert, bei denen Kinder über die Lauflernhilfe nach Medikamenten oder Zigaretten greifen konnten.

Der aktuelle Fall, bei dem ein weiterer Unfallmechanismus – das Ertrinken – in Zusammenhang mit Lauflernhilfen bekannt geworden ist, ist ein trauriges Beispiel dafür, dass Unfälle immer und überall passieren können. Manchmal geschehen sogar Dinge, die man sich vorher kaum vorstellen kann. Eltern sind dem aber nicht machtlos ausgeliefert. Diese Unfälle lassen sich ganz einfach ausschließen, indem Erwachsene zum Beispiel auf den Kauf von Produkten verzichten, die als unfallträchtig bekannt sind. Der Rat der BAG Mehr Sicherheit für Kinder lautet daher: „Hände weg von Lauflernhilfen!“

Zur Bundesarbeitsgemeinschaft (BAG) Mehr Sicherheit für Kinder e.V.

Die BAG in Bonn ist ein bundesweit tätiger Verein. Mitglieder sind unter anderem Ärzte- und Sportverbände sowie Rettungsorganisationen und technische Dienstleister. Hauptsponsor ist Penaten, eine Marke des Unternehmens Johnson und Johnson. Die BAG setzt sich dafür ein, Kinderunfälle zu reduzieren und innovative Präventionsmaßnahmen für Heim und Freizeit zu entwickeln.

Internet: www.kindersicherheit.de

 

Die Annahme, dass Lauflernhilfen die Bewegungsentwicklung fördern oder gar beschleunigen, ist inzwischen widerlegt. Da natürliche Bewegungsabläufe stark eingeschränkt werden, wird die normale physiologische Entwicklung eher gebremst. Außerdem lernen Kinder durch das Hängen in der Lauflernhilfe ein falsches Gangbild, was häufig behandlungsbedürftig ist. Es kann zusätzlich zu Fußfehlstellungen und Muskelverkürzungen kommen.

Da sich Kinder mit Hilfe der Lauflernhilfe kurzfristig mit bis zu 10 km/h bewegen können, ist das Verletzungsrisiko sehr hoch. Jedes Jahr ziehen sich etwa 6000 Kinder in Deutschland Verletzungen bei Unfällen mit Lauflernhilfen zu.
In Kanada wurde der Verkauf von Lauflernhilfen am 7. April 2004 verboten. Kanada ist damit das erste Land der Welt, das Verkauf, Import und Werbung dafür verbietet. Selbst auf Flohmärkten dürfen diese Geräte dort nicht verkauft werden.