Verschlagwortet: Verbraucherschutz
Die französische Supermarktkette Schiever ruft Sauerkirschen im Glas des in Pfastatt (Frankreich) ansässigen Produzenten Beyer zurück. Als Grund für den Rückruf wird ein nicht identifizierbarer, anormaler Geruch genannnt.
Die belgische Lebensmittelbehörde AFSCA informiert über den Rückruf verschiedener Rohmilch Schafskäse der französischen Käserei „La Fromagerie de Hyelzas“ nachdem Listerien nachgewiesen wurden.
Das Landesuntersuchungsamt (LUA) hat erneut in vermeintlich harmlosen Schlankmachern den verbotenen Arzneiwirkstoff Sibutramin und krebserregendes Phenolphthalein nachgewiesen. Die blau-weißen Kapseln heißen „Ultra Effect“ und werden übers Internet verkauft.
Die französische Handelskette Carrefour ruft Rohmilch Käse „Saint-Nectaire Fermier“ der Fromagère Livradois zurück. Die betroffenen Käse sollten auf keinen Fall konsumiert werden. Betroffen sind folgende Lotnummern29266454, 25213362; 26217362; 29221381; 29228391; 29228392; 29238405; 29233413; 29245413; 26248421; 29247431; 29259442; 29273455; 29280464 ; 29280465; 29494472; 26287475; 26290475; 25294482; 26297482; 29291485; 29301485 et lots commençant par...
Bei der Verbraucherzentrale Niedersachsen häufen sich derzeit zahlreiche Beschwerden über Abmahnungen der Anwälte U+C Rechtsanwälte URMANN+COLLEGEN aus Regensburg. Der Vorwurf: Streaming diverser Pornofilme. Betroffene sollen einen festgesetzten Betrag zahlen und eine vorgefertigte Unterlassungserklärung unterzeichnen – und das binnen weniger Tage. Die Schreiben der Abmahnanwälte im Auftrag von The Archiv AG...
Die französische Verbraucherschutzbehörde warnt von Metallteilen in Ratatouille provençale der Marke „Nos Régions ont du Talent“
Dieser Frage ist der AK-Konsumentenschutz in Österreich nachgegangen und hat die Lebensmitteluntersuchungsanstalt Kärnten (LUA) damit beauftragt, 39 Räucherfische zu überprüfen. Dafür wurde der Fisch bis zum Mindesthaltbarkeitsdatum gelagert und anschließend untersucht.
Parfüm gehört wie zahlreiche andere Artikel des Alltags zu den sogenannten Gefahrgütern. Und die dürfen Privatleute in der Regel nicht einfach per Paket oder Päckchen verschicken. Paketdienste informieren meist nur mangelhaft über Ausschlüsse beim Transport.