Verschlagwortet: Melloc

Krebserregende Nitrosamine in Herz-Luftballons von Melloc

In diesen Herz-Luftballons von Melloc wurden erhöhte Werte des Gehaltes an Nitrosaminen und Nitrosierbaren Stoffen gemessen, welche die gesetzlich einzuhaltenden Grenzwerte überschritten. Die Ware gilt daher als nicht verkehrsfähig. Nitrosamine gehören zu den stärksten bekannten krebserregenden Stoffen. Sie sind deshalb auch verboten.