Krebserregende Nitrosamine in Herz-Luftballons von Melloc

In diesen Herz-Luftballons von Melloc wurden erhöhte Werte des Gehaltes an Nitrosaminen und Nitrosierbaren Stoffen gemessen, welche die gesetzlich einzuhaltenden Grenzwerte überschritten.

Die Ware gilt daher als nicht verkehrsfähig.

Nitrosamine gehören zu den stärksten bekannten krebserregenden Stoffen. Sie sind deshalb auch verboten.

Sie wissen, wo dieses Produkt verkauft wurde? recall@cleankids.de

Die Generaldirektion Gesundheit und Verbraucherschutz der Europäischen Kommission veröffentlicht Informationen zu folgendem Produkt

RAPEX – Report 42 vom 19.10.2012

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Bild(er): RAPEX – © Europäische Gemeinschaften, 1995- 2012 – Bilder anklicken für Detailansicht

Rapex Nummer: 16 A12/1570/12
Meldendes Land: Deutschland
Herkunftsland: unbekannt
Kategorie: Spielzeug
Produkt: Luftballoons
Marke: Melloc
Beschreibung: 20 rote Luftballons in Form von Herzen
Chargennummer/ Artikel-Nr.: L1021710 24
Barcode: unbekannt
GTIN / EAN-Nummer: 4005772558038
Art der Gefährdung: Chemisch
  Von diesem Produkt geht ein chemisches Risiko aus, weil 0,163 mg / kg N-Nitrosamine und 1,19 mg / kg nitrosierbare Stoffe, die als krebserregend der Kategorie 2 eingestuft sind, enthalten ist
Art des Rückrufs / der Warnung: Freiwillige Rücknahme des Produkts vom Markt
Vorfälle: unbekannt
Entspricht nicht : der nationalen Gesetzgebung und der Spielzeug-Richtlinie

RAPEX Info

Das Rapid Exchange of Information System (RAPEX) ist ein Schnellwarnsystem der EU für den Verbraucherschutz. Über RAPEX werden Informationen aus den Mitgliedsstaaten über gefährliche oder potentiell gefährliche Verbrauchsgüter (ausgenommen Lebensmittel und pharmazeutische Produkte sowie Medikamente) ausgetauscht.

Darunter fallen beispielsweise Produkte mit gesundheitsschädlichen Bestandteilen oder technischen Mängeln wie Elektrogeräte, bei denen Stromschlag- oder Entflammungsgefahr besteht. (wikipedia).

Lizenzvereinbarung mit der Europäischen Kommission

 Bild(er): RAPEX – © Europäische Gemeinschaften, 1995- 2012

Erstveröffentlichung in Englisch als Wochenübersicht der RAPEX-Meldungen der Europäischen Kommission, Generaldirektion für Gesundheit und Verbraucher auf der offiziellen Webseite „Europa“ der Europäischen Union durch das EU-Schnellwarnsystem für Non-Food-Produkte (RAPEX) http://ec.europa.eu/rapex © Europäische Gemeinschaften, 2005 – 2012 Die Europäische Kommission übernimmt keine Verantwortung für die Richtigkeit der bereitgestellten Informationen

Deutsche Übersetzung mit Lizenz der Europäischen Kommission: © CleanKids-Magazin, 2009 – 2012 – Die Verantwortung für die Übersetzung liegt ausschließlich bei CleanKids-Magazin

Die offiziellen Kontaktstellen der Mitgliedstaaten und der EFTA / EWR-Staaten veröffentlichen diese Informationen in einer wöchentlichen Übersicht. Unter den Bedingungen von Anhang II.10 der Richtlinie über allgemeine Produktsicherheit (2001/95/EG) obliegt die inhaltliche Verantwortung für die bereitgestellten Informationen der jeweilig meldenden Stelle.

Im Zweifelsfall gilt immer die Fassung des Originaldokuments
einsehbar unter: http://ec.europa.eu/rapex

 

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