Privatinsolvenz: Schufa verkürzt die Speicherfrist bei erteilter Restschuldbefreiung

Die Schufa Holding AG hat am 28. März 2023 erklärt, dass Einträge zu abgeschlossenen Privatinsolvenzen ab sofort nach sechs Monaten gelöscht werden – eine Forderung, die die Verbraucherzentrale NRW schon lange erhebt.

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Wolfgang Schuldzinski, Vorstand Verbraucherzentrale NRW, begrüßt diese Entscheidung und fordert Rechtssicherheit für betroffene Verbraucher:innen.

„Menschen geraten häufig ohne eigenes Zutun in eine Überschuldungssituation. Dies gilt umso mehr in Krisenzeiten, etwa bei stark gestiegenen Lebenshaltungskosten. Es ist deswegen konsequent, Betroffenen mit Hilfe des Verbraucherinsolvenzverfahrens einen echten Neustart zu ermöglichen. Dieser Neuanfang wurde durch die bisherige, überlange Speicherfrist von drei Jahren erheblich erschwert – ein Umstand, den auch der EuGH kritisch sieht. Unsere praktische Erfahrung hat etwa gezeigt, dass Verbraucher:innen wegen des Negativeintrages trotz der neu erlangten Schuldenfreiheit keine neue Wohnung anmieten können. Die Entscheidung der Schufa, insolvenzbezogene Daten von Verbraucher:innen nur noch für sechs Monate zu speichern, ist ein Schritt in die richtige Richtung. Allerdings müssen andere private Auskunfteien nun ebenfalls nachziehen.“

Quelle: Verbraucherzentrale NRW
Internet: www.verbraucherzentrale.nrw