BAM warnt: Finger weg von illegalen Knallkörpern

Mehr als 100 Millionen Euro lassen sich die Deutschen jedes Jahr das Silvesterfeuerwerk kosten. Doch neben den vielen erlaubten Raketen, Batterien und Knallkörpern gibt es eine unbekannte Zahl an illegalen Feuerwerksartikeln, die aus dem Ausland eingeführt werden. Wie viel zusätzlich für illegale Feuerwerkskörper ausgegeben wird ist unbekannt. Diese Pyrotechnikartikel können zu erheblichen Verletzungen führen. Vor dem Abbrennen dieses oftmals gefährlichen Feuerwerks warnt die BAM Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung ausdrücklich und zeigte am Mittwoch auf einer Presseveranstaltung an einer Handattrappe, wie schnell man Finger verlieren kann, wenn man nicht zugelassene Knallkörper anzündet.

Infografik: Die BAM warnt - Polenböller: Finger weg!

Heidrun Fink ist Prüfleiterin bei der BAM und hat dieses Jahr 167 Feuerwerkskörper auf ihre Sicherheit überprüft und dann mit einer Prüfnummer versehen: „Bei einem geprüften Knallkörper, der in der Hand angezündet wird, kommt es zu ein paar Verbrennungen. Der illegale Knallkörper enthält oft nicht nur Schwarzpulver, sondern ist auch mit einem viel stärkeren Blitzknallsatz gefüllt. Deshalb kann man schwere Verletzungen erleiden und durchaus einige Finger verlieren.“

Welche Konsequenzen dies haben kann, berichtete Prof. Andreas Eisenschenk, Chefarzt der Abteilung für Hand-, Replantations- und Mikrochirurgie am Unfallkrankenhaus Berlin in Marzahn und Leiter der Hand- und funktionellen Mikrochirurgie an der Universitätsmedizin Greifswald. „Viele Patienten denken, man könne den abgerissenen Finger leicht wieder annähern. Doch oft müssen wir amputieren.“ Auch würden viele Verletzungen im Genitalbereich auftreten. „Die Verletzten hatten die Feuerwerkskörper in die Hosentasche gesteckt, während in unmittelbarer Nähe ein anderer Böller explodierte.“

Für Deutschland weisen zugelassene Feuerwerksartikel eine Reihe von Merkmalen auf. Allerdings ist die Regelung für Kunden eher unübersichtlich, weil es nicht die eine Nummer gibt. Seit 2010 ist die BAM nicht mehr allein für die Zulassung zuständig. Deshalb können sich eine Reihe von Nummern auf dem Körper oder der Verpackung befinden. Mittlerweile gibt es europaweit 17 so genannte „Benannte Stellen“, die auch in Polen, Spanien oder Ungarn Prüfungen für den deutschen Markt durchführen dürfen. Aber: Feuerwerksartikel, die in Polen für jedermann erlaubt sind, können in Deutschland gegebenenfalls nur von Pyrotechnikprofis mit Erlaubnisschein gezündet werden. 2013 sind insgesamt 439 Produkte neu auf den deutschen Markt gekommen. 167 davon sind an der BAM geprüft worden. Die BAM ist damit nach wie vor bei den Prüfungen führend, gefolgt vom TÜV Ungarn, der 135 Prüfungen durchgeführt hat. Welche benannte Stelle geprüft und zugelassen hat, kann man an einer vierstelligen Nummer erkennen. Die 0589 steht für die BAM, den TÜV Ungarn zum Beispiel erkennt man an der 1008.

„Jeder Feuerwerksartikel, der auf den deutschen Markt kommt, egal ob er von der BAM oder einer anderen Benannten Stelle geprüft wurde, muss eine Identifikationsnummer der BAM erhalten“, sagte Christian Lohrer, Pyrotechnikexperte bei der BAM. Auf diese Nummer, sowie auf die europaweit gültige Registriernummer in Verbindung mit einem CE-Kennzeichen und eine deutsche Gebrauchsanleitung sollte man beim Kauf achten. Bei Unklarheit kann man die aufgedruckte Nummer auf www.bam.de überprüfen. Dort sind sämtliche in Deutschland zugelassenen Feuerwerksartikel aufgeführt.

Feuerwerkskörper werden in zwei Kategorien eingeteilt. Knallkörper mit dem Kürzel F2 (oder der alten, noch bis 2017 gültigen Bezeichnung PII) dürfen nur von Personen ab 18 Jahren gezündet werden. Feuerwerkskörper der Kategorie F1 dürfen ganzjährig und von Personen ab 12 Jahre abgebrannt werden.

Bild:  Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung 

mzt

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