Beispielhaft: Kinderrechte in den Lehrplänen von Nordrhein-Westfalen Pflicht

In Nordrhein-Westfalen sind Kinderrechte in der Schule nun dank einer engagierten Petentin schon Pflicht. Andere Bundesländer sollten folgen. Laut Artikel 42 der UN-Kinderrechtskonvention sind die Mitgliedsstaaten verpflichtet, das Übereinkommen durch geeignete und wirksame Maßnahmen bekannt zu machen.

Fast 20 Jahre nach Inkrafttreten der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland hat die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen nun beschlossen, die Kinderrechte verpflichtend in den Lehrplänen zu verankern. Dank einer engagierten Bürgerin, die eine Petition eingereicht hat, kommt das Bundesland seiner Pflicht nach, die Kinderrechte bekannt zu machen.

Auch in den anderen 15 Bundesländer liegen nun Petitionen vor, die Kinderrechte als obligatorischen Lehrplaninhalt fordern. Aus diesem Anlass fordert Dr. Heide-Rose-Brückner, Bundesgeschäftsführerin des Deutschen Kinderhilfswerkes die anderen Bundesländer auf, diesem Beispiel zu folgen: „Alle Bundesländer müssen ihre Lehrpläne anpassen und die Kinderrechte bekannt machen. Mit unserem Kinderrechtekoffer bieten wir seit Jahren passende Materialien zum Thema Kinderrechte. Für den Unterricht und für Projekte außerhalb der Schule finden Pädagogen hier Anregungen und Materialien, damit sich die Kinder ihre Rechte spielend aneignen können. Unterstützen Sie diese Petition, insbesondere in Hamburg und Bremen ist das übers Internet möglich“.

Schule ist nicht nur die zentrale Bildungsinstitution für Kinder, mit dem Ausbau der Ganztagsschulen wird sie immer stärker zum Lebensraum für Kinder. In dieser Funktion ist es sehr zu begrüßen, dass hier endlich das Thema Kinderrechte verpflichtend behandelt wird. Als Übungsfeld der Demokratie sind Schulen neben der Familie die zentralen Orte, an denen Kinder ihre wichtigsten Erfahrungen machen.

Das Einüben von Werten und sozialen Fähigkeiten findet im großen Umfang in der Schule statt. Grundlegende gesellschaftliche Haltungen und Überzeugungen werden hier vermittelt. Allerdings darf das Thema Kinderrechte nicht mit der reinen Wissensvermittlung erledigt sein. Die Kinderrechte, so beispielsweise das Recht auf Beteiligung, müssen in der Schule für die Kinder praktisch erlebbar sein. Auch hier müssen die Interessen von Kindern in den Mittelpunkt des Handelns gerückt werden. Die Umsetzung dieses Anspruchs steht noch aus.

 

Deutsches Kinderhilfswerk www.dkhw.de