Erhöhte Nickelwerte in zweiteiligem Edelstahl-Ring von Karat

2015-w10_17485-2fBei diesem zweiteiligen Edelstahl Ring der Marke Karat hat wurde bei einer Analyse erhöhte Nickelwerte festgestellt. Modeschmuck dieser Marke wird nach Angaben auf der Unternehmenshomepage über die großen SB-Handelsketten wie z.B. Real, Globus, Famila, Kaufland, Edeka und Ihr Platz verkauft.

Nickel ist mit der Nickeldermatitis der häufigste Auslöser für Kontaktallergien: in Deutschland sind schätzungsweise 1,9 bis 4,5 Millionen Menschen gegen Nickel sensibilisiert

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Die Generaldirektion Gesundheit und Verbraucherschutz der Europäischen Kommission veröffentlicht Informationen zu folgendem Produkt

RAPEX – Wochenreport 10 vom 13.03.2015

[dhr]

Bild(er): RAPEX – © Europäische Gemeinschaften, 1995- 2015 – Bilder anklicken für Detailansicht

pdf Meldung im Original
Rapex Nummer: 8 A12/0324/15
Meldendes Land: Deutschland
Herkunftsland: China
Kategorie: Schmuck
OECD Portal Kategorie: 64000000
Produkt: Ring
Marke: Karat
Name: unbekannt
Beschreibung: Zweiteiliger Ring: eine Hälfte schwarz mit grauem Muster, die andere Hälfte Silber glänzend
Typ / Artikel-Nr.: P:4-5.3/H3 58, Größe 20 Art.Nr. 60412
Barcode: 4038406604122
GTIN / EAN-Nummer: unbekannt
Art der Gefährdung: Chemisch
  Der Ring gibt Nickel über das zulässige Niveau (Messwert: 1.75 μg/cm ²/Woche) frei. Nickel ist ein starkes Allergen und kann allergische Reaktionen verursachen, wenn Erzeugnisse in direkten und längeren Kontakt mit der Haut kommen.
Art des Rückrufs / der Warnung: Freiwillige Maßnahmen: Rücknahme der Ware aus dem Markt
Vorfälle: unbekannt
Entspricht nicht : der REACH-Verordnung

Bild(er): RAPEX – © Europäische Gemeinschaften, 1995- 2015

Lizenznummer: LP-028-DE

Wöchentliche Übersichten der RAPEX-Meldungen, kostenlos in Englischer Sprache veröffentlicht auf http://ec.europa.eu/rapex, © Europäische Union, 2005 – 2015

Die in dieser wöchentlichen Übersicht veröffentlichten Informationen wurden von den offiziellen Kontaktstellen der EU- und EFTA-EWR-Mitgliedstaaten mitgeteilt. Gemäβ Anhang II Ziffer 10 der Richtlinie über allgemeine Produktsicherheit (2001/95/EG), ist der meldende Mitgliedstaat für die Informationen verantwortlich. 

Die Kommission übernimmt keine Verantwortung für die Korrektheit der bereitgestellten Informationen.

Deutsche Übersetzung mit Lizenz der Europäischen Kommission: © CleanKids-Magazin, 2009 – 2015 – Die Verantwortung für die Übersetzung liegt ausschließlich bei CleanKids-Magazin

Im Zweifelsfall gilt immer die Fassung des Originaldokuments!

 

 


Verbraucherinformation Fehlanzeige!
* Die Bewertung bezieht sich auf die Information des Unternehmens zu dieser Meldung 

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