Verschlagwortet: Krebserregend
Diese Damenschuhe der Marke JM. Diamant enthalten sehr stark erhöhte Werte an Chrom VI. Das meldet das europäische Schnellwarnsystem Rapex in der Wochenmeldung 48-2013. Zusätzlich zu erhöhter Toxizität und krebserregenden Eigenschaften verfügen Chrom VI-Verbindungen auch über ein außerordentlich hohes allergenes Potential.
Das TEDi-Qualitätsmanagement möchte Sie darüber informieren, dass die abgebildeten Pfannenwender zurückgerufen werden. In Produkttests wurden primäre aromatische Amine nachgewiesen. Diese dürfen nicht auf das Lebensmittel übergehen.
Kleine Kinder lieben bunte Bälle. Sie tollen damit herum, nehmen sie in den Mund, saugen und lutschen daran. Leider sind die Produkte nicht immer kindersicher. In einem Test der AK waren von 15 Spielbällen gerade einmal drei in punkto Produktsicherheit zufriedenstellend. Zehn Bälle waren wegen gefährlicher Inhaltsstoffe nur bedingt empfehlenswert...
Diese Damenschuhe der Marke Queen’s & Sons enthalten sehr stark erhöhte Werte an Chrom VI. Das meldet das europäische Schnellwarnsystem Rapex in der Wochenmeldung 47-2013. Zusätzlich zu erhöhter Toxizität und krebserregenden Eigenschaften verfügen Chrom VI-Verbindungen auch über ein außerordentlich hohes allergenes Potential. Gemessen an der Häufigkeit des Auftretens von Sensibilisierungen...
Diese Damenschuhe der Marke Goldstep enthalten sehr stark erhöhte Werte an Chrom VI. Das meldet das europäische Schnellwarnsystem Rapex in der Wochenmeldung 47-2013. Zusätzlich zu erhöhter Toxizität und krebserregenden Eigenschaften verfügen Chrom VI-Verbindungen auch über ein außerordentlich hohes allergenes Potential. Gemessen an der Häufigkeit des Auftretens von Sensibilisierungen zählt Chrom...
Die SPAR Österreichische Warenhandels-AG ruft aktuell Trockenfeigen zurück. Wie das Unternehmen mitteilt, wurde bei einer routinemäßigen Qualitätskontrolle festgestellt, dass die SPAR Feigen getrocknet MHD 31.10.2014 / L350019650-11-29 eine gesundheitsschädliche Substanz enthalten (Ochratoxin A).
Diese Damen Sandalen der Marke „BioWell“ enthalten stark erhöhte Werte an Chrom VI. Das meldet das europäische Schnellwarnsystem Rapex in der Wochenmeldung 46-2013.
Durch einen Hinweis einer Verbraucherin wurden wir auf eine Stellungnahme der Sterntaler GmbH aufmerksam. Hintergrund ist der ÖKO-TEST Krabbelschuhe, der im September 2013 veröffentlicht wurde. Darin wurden die Sterntaler Beginner Leder Krabbelschuhe aufgrund einer sehr hohen Chrom VI Belastung als „nicht verkehrsfähig“ eingestuft.
Diese Herren Schuhe der Marke „Gold Brothers“ enthalten stark erhöhte Werte an Chrom VI. Das meldet das europäische Schnellwarnsystem Rapex in der Wochenmeldung 45-2013.
In diesen Babyschuhen von Maximo® findet sich Chrom VI in hoher Konzentration im Leder, also in direktem Kontakt zu Babys Fuss.
Vor einem halben Jahr hatte „ZDFzoom“ über die Folgen des Einsatzes von Pestiziden in Argentinien berichtet. Nach der Ausstrahlung erreichten die Redaktion viele Hinweise auf verstärkten Einsatz von Pestiziden in Deutschland und Europa.
Diese Damen Ballerinas der Marke SDS enthalten sehr stark erhöhte Werte an Chrom VI. Das meldet das europäische Schnellwarnsystem Rapex in der Wochenmeldung 44-2013.
Ein Dauerbrenner für die Überwachungsbehörden: In Schuhen, Handschuhen, Jacken oder Armbändern aus Leder wird seit Jahren immer wieder das gesundheitsschädliche Chrom(VI) nachgewiesen. Darauf weist der rheinland-pfälzische Verbraucherschutzminister Jochen Hartloff hin. Der Stoff gilt als krebserregend und allergieauslösend.
Zwei Jahre ist es her, dass ÖKO-TEST bei Untersuchungen in dem Babyspielzeug „Sophie la Girafe“ gefährliche nitrosierbare Amine oberhalb des in Deutschland gültigen Grenzwertes festgestellt hatte. UPDATE 17.01.2014Rapex: Krebserregende Substanzen im “Lela Lässig Rehkitz”
Eltern sollten Heranwachsende kurz vor ihrem 18. Geburtstag über gesundheitliche und ästhetische Risiken von Tattoos aufklären. Bei Bedarf kann sie der Jugendarzt dabei unterstützen. Grundsätzlich sollte ein Tattoo erst nach dem 18. Geburtstag angelegt werden, wenn der Jugendliche bzw. junge Erwachsene autonom über sich entscheiden kann.