Unbestimmtes Geschlecht: Das „dritte Geschlecht“ in Pass und Melderegister

Das „dritte Geschlecht“ hat es in Pass und Melderegister geschafft: Eltern müssen sich ab sofort nicht mehr festlegen, ob ein Kind weiblich oder männlichen Geschlechts ist – eine Einsicht des Gesetzgebers in die lange ignorierte Tatsache, dass immer wieder Kinder geboren werden, deren Zuordnung nicht eindeutig ist.