Tipps für ein sicheres Silvester: Feuerwerk richtig transportieren, lagern und verwenden

Immer wieder kommt es beim Transport, der Lagerung und Verwendung von Feuerwerkskörpern zu Unfällen. Damit Silvester für Verbraucher*innen sicher bleibt, informiert die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) über das Gefährdungspotential von Feuerwerk und gibt Tipps zum richtigen Umgang.

Die BAM ist eine der benannten Stellen in der EU, die Feuerwerkskörper auf ihre Übereinstimmung mit den Anforderungen der Pyrotechnik-Richtlinie [2013/29/EU] prüfen. Auf ihrem Testgelände Technische Sicherheit in Horstwalde zeigt die BAM verschiedene Versuche zur Prüfung von Pyrotechnik und demonstriert die Explosionsrisiken beim Transport von Feuerwerk.

Insbesondere der Transport von Feuerwerk wird häufig unterschätzt. Bei Feuerwerk handelt es sich um Gefahrgut, für das besondere Vorschriften gelten. So dürfen Privatpersonen nicht mehr als 50 kg brutto Gesamtmasse an Feuerwerkskörpern transportieren. Feuerwerk sollte außerdem möglichst in der Originalverpackung und im Kofferraum befördert werden.

Auch für die Lagerung von Feuerwerk gelten besondere Regeln. In bewohnten Räumen dürfen Feuerwerkskörper der Kategorie F2, wie beispielsweise Raketen oder Feuerwerksbatterien, mit maximal 1 kg an Nettoexplosivstoffmasse (NEM) gelagert werden. In einem Gebäude ohne Wohnraum dürfen Privatpersonen Feuerwerkskörper bis zu einer NEM von 15 kg lagern.

Grundsätzlich gilt: Lagern Sie gekauftes Feuerwerk nicht in der Nähe von Heizungen oder offenem Feuer. Bewahren Sie gekauftes Feuerwerk nicht in unmittelbarer Nähe zu Stoffen, die zu einer Gefahrenerhöhung beitragen, wie beispielsweise Spraydosen.

„Die Gefahren, die von Feuerwerk ausgehen, werden häufig nicht richtig eingeschätzt“, so Dr. Christian Lohrer, Pyrotechnik-Experte bei der BAM. „Wird beispielsweise beim Transport im Pkw die zulässige Menge an Feuerwerkskörpern deutlich überschritten oder wird illegales Feuerwerk transportiert, so ist bei einem Unfall mit heftigen Explosionen zu rechnen. Halten Sie sich daher an die Vorgaben zu Transport, Lagerung und Verwendung und vor allem: Kaufen Sie nur geprüftes Feuerwerk!“

Geprüftes Feuerwerk ist mit einer Registriernummer und dem CE-Zeichen in Verbindung mit der Kennnummer der Prüfstelle gekennzeichnet, die beim Hersteller die Qualitätssicherung überwacht. Prüfende Stellen sind neutrale, unabhängige Organisationen, die der EU-Kommission von den jeweiligen Mitglied­staaten benannt werden. Die BAM ist die benannte Stelle für Feuerwerksprüfungen in Deutschland. Die Prüfnummer der BAM ist die 0589.

10 Tipps für ein sicheres Silvester

Aber auch geprüftes Feuerwerk wird oft nicht richtig verwendet. Hier noch einmal die zehn wichtigsten Tipps zum Gebrauch von Silvester-Feuerwerk:

Beachten Sie das zulässige Mindestalter und die offiziellen Verkaufszeiten.

Achten Sie auf das CE-Zeichen und die Registriernummer.

Achten Sie bei Transport und Lagerung auf die zulässige Höchstmenge der Nettoexplosivstoffmasse.

Lagern Sie gekauftes Feuerwerk nicht in der Nähe von Heizungen oder offenem Licht.

Feuerwerk gehört nicht in Kinderhände.

Beachten Sie die offiziellen Abbrennzeiten.

Lesen Sie die Gebrauchsanweisung aufmerksam durch und halten Sie die Sicherheitshinweise ein.

Halten Sie einen Sicherheitsabstand von mindestens acht Metern ein.

Achten Sie bei der Verwendung von Raketen auf einen sicheren Stand.

Zünden Sie Knallkörper nicht aus der Hand.

Das Wichtigste zum Schluss: Verwenden Sie kein illegales Feuerwerk!

Info-Broschüre Sicheres Silvester >

Quelle: Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM)
Internet: www.bam.de

Bild/er: Pixabay – Lizenz: Public Domain CC0