Kinderbetreuung: Wegweiser zum Kitaplatz

Trotz Rechtsanspruch auf einen Kitaplatz bleibt die Suche mühsam. In vielen Städten und Gemeinden sind die Betreuungsmöglichkeiten für Ein- bis Dreijährige rar. Doch nach dem Gesetz steht jedem Kind ab einem Jahr seit 2013 ein Kitaplatz zu. Ob kommunale, private oder kirchliche Träger die Betreuung übernehmen, ist für den Rechtsanspruch unerheblich. Finanztest zeigt, wie Eltern am besten vorgehen, um die Chance auf einen Kitaplatz zu erhöhen, gibt Tipps zum Vertrag und informiert über die Kosten.

Kinderbetreuung: Wegweiser zum Kitaplatz

Sobald Eltern wissen, dass sie einen Betreuungsplatz für ihr Kind benötigen, sollten sie ihren Bedarf beim Jugendhilfeträger anmelden, meist das Jugendamt des Landkreises oder der Stadt. Sieht eine Kommune kein zentrales Vormerksystem vor, können Väter und Mütter sich direkt in einer oder mehreren Einrichtungen anmelden. Es ist auch sinnvoll, sich in Kitas persönlich vorzustellen, sogar schon vor der Geburt. Viele Eltern schreiben ihr Kind deshalb auf unzählige Wartelisten. Ein bundesweit gültiges Anmeldeverfahren gibt es nicht.

Wer trotz aller Mühen keinen Kitaplatz findet, muss sich an das Jugendamt des Landkreises wenden. Es sollte dann für das Kind einen Platz bei Tageseltern oder in einer Einrichtung anbieten. Kommt jedoch ein ablehnender schriftlicher Bescheid oder reagiert das Jugendamt innerhalb von drei Monaten nicht, können Eltern vor dem Verwaltungsgericht klagen.

Anzeige – Ausführlich berichtet die Zeitschrift Finanztest in der März-Ausgabe und online unter www.test.de/faq-kinderbetreuung.

Quelle: Stiftung Warentest
Internet: www.test.de

Bild/er: Pixabay – Lizenz: Public Domain CC0