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27.10.2010     Kindersicherheit - Ratgeber Sicherheit    0

Kordeln und Fahrradhelme: Tödliche Fallen beim Spielen

Unfallkasse Rheinland-Pfalz warnt: Bereits beim Kauf sollten die Eltern, Erzieherinnen und Erzieher und Lehrkräfte darauf achten, dass das Spielzeug mit so genannten Sollbruchstellen versehen ist

Der tödliche Unfall eines Mädchens in Bayern, das mit einem Spiel-Pferdegeschirr an einem Spielplatzgerät hängen geblieben ist, zeigt, wie gefährlich es sein kann, wenn “Pferdegeschirre”, Jacken mit Kordeln, Schlüsselbänder oder lange Schals auf dem Spielplatz getragen werden. Auch der Fahrradhelm ist für Kinder auf dem Spielplatz wegen der Strangulationsgefahr gefährlich und sollte beim Toben und vor allem auf Spielplätzen unbedingt abgelegt werden, betont die Unfallkasse Rheinland-Pfalz.

Spiel-Pferdegeschirre sind bei vielen Kindern beliebt. Sie sollten aber nur unter direkter Aufsicht eines Erwachsenen verwendet werden und sind wegen der Strangulationsgefahr beim Spielen an der Rutsche oder anderen Spielplatzgeräten tabu. Bereits beim Kauf sollten die Eltern, Erzieherinnen und Erzieher und Lehrkräfte darauf achten, dass das Spielzeug mit so genannten Sollbruchstellen versehen ist. Das können zum Beispiel Klettverschlüsse an verschiedenen Stellen sein, die sich öffnen, wenn das Geschirr hängen bleibt.

Auch der Fahrradhelm ist am Spielplatz gefährlich. Ein Helm schützt beim Radfahren oder Inlineskaten den Kopf und oft auch das Leben. Bleibt er jedoch beim Spielen in einem Kletternetz oder beim Klettern in Bäumen hängen, drückt der festgeschnallte Kinnriemen auf den Hals. Das Kind wird durch sein Körpergewicht nach unten gezogen und der Riemen schnürt ihm dann die Luft ab. Zwar sind die Maschen von Kletternetzen, Winkel und Öffnungen von Spielplatzgeräten nach Sicherheitskriterien genormt. Dabei ist ein Fahrradhelm aber nicht berücksichtigt.

Deshalb der dringende Appell an die Verantwortlichen, Kinder vor dem Spielen und Klettern mit Fahrradhelmen zu warnen.

Weitere Informationen der Unfallkasse Rheinland-Pfalz  finden Sie unter dem Suchbegriff „Strangulationsgefahr“.

Unfallkasse Rheinland-Pfalz
Körperschaft des öffentlichen Rechts
Orensteinstr. 10, 56626 Andernach
Geschäftsführerin: Frau Beate Eggert
Tel.: 02632 960-0
www.ukrlp.de

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