17.6.2010 - Freizeit und Urlaub - Kindersicherheit
Schwimmlernhilfen sind kein Spielzeug
Stichwörter:
TÜV Rheinland: Kein Schutz vor dem Ertrinken / Kinder immer beaufsichtigen / Auf Kennzeichnung mit richtiger Norm EN 13138-1 achten / GS-Zeichen gibt mehr Sicherheit
Schwimmflügel, Westen oder andere Schwimmlernhilfen sind unverzichtbar, um Kindern und ihren Eltern mehr Sicherheit beim Schwimmen lernen zu bieten. Dabei gilt: Schwimmlernhilfen sind keine Wasserspielzeuge, sondern Persönliche Schutzausrüstung. Sie werden direkt am Körper getragen und sollen den Schwimmschüler beim Üben unterstützen. „Wichtig ist, dass die Lernhilfen richtig angelegt sind. Sie dürfen nicht verrutschen oder sich unbeabsichtigt abstreifen lassen”, erklärt TÜV Rheinland-Expertin Christiane Reckter.
Schwimmlernhilfen der Klasse B unterliegen der Richtlinie für persönliche Schutzausrüstung und müssen die Norm EN 13138-1 erfüllen. Das hört sich kompliziert an, ist aber beim Einkauf wichtig. Denn Eltern sollten auf der Suche nach einer geeigneten, sicheren Schwimmlernhilfe für ihre Kinder unbedingt auf diese Kennzeichnung achten. Sie muss gut sichtbar auf der Verpackung und auf dem Produkt angebracht sein. Auch Angaben zum Gewicht des Benutzers und der Warnhinweis „Kein Schutz vor Ertrinken” müssen vorhanden ein. Zusätzliche Sicherheit bietet das GS-Zeichen für geprüfte Sicherheit, das unabhängige Prüforganisationen wie TÜV Rheinland vergeben.
Ausdrücklich warnt die TÜV Rheinland-Fachfrau vor vermeintlichen „Schwimmhilfen” mit der Kennzeichnung EN 71, die sich nicht selten in den Regalen der Geschäfte finden. „Diese Norm steht lediglich für die Sicherheit von Spielzeugen. Sind Produkte so gekennzeichnet, erfüllen sie nicht die Anforderungen als Schwimmlernhilfe und sind nicht zugelassen für den Handel in Deutschland”, erklärt Christiane Reckter.
Wenn es um die Wahl der passenden Schwimmlernhilfe geht, lautet der Rat: „Eltern nehmen ihre Kinder am besten zum Aussuchen mit in den Laden. Den Kindern muss die Schwimmhilfe gefallen, sie sollen diese anschließend gerne benutzen.” Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich beispielweise um aufblasbare Armflügel mit Doppelkammern, um Rucksäcke oder um komplette Anzüge mit eingearbeiteten Auftriebselementen aus Schaum handelt. Hauptsache, sie sind geprüft und erfüllen die vorgeschriebene Sicherheitsnorm.
Trotz Schwimmlernhilfe gilt jedoch: Kinder nie ohne Aufsicht ins Wasser lassen. Am besten halten sich die Erwachsenen nicht weiter als eine Armlänge entfernt auf, um im Notfall sofort eingreifen zu können.
TÜV Rheinland
Am Grauen Stein
51105 Köln
Tel. 0221 / 806 – 0
www.tuv.com
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