Kindertaugliche Treppenlifte: Darauf kommt es an

Geh-Einschränkungen betreffen nicht nur (ältere) Erwachsene, sondern auch Kinder und Jugendliche. Grund genug, sich bei der Einrichtung eines altersgerechten Wohnraums nicht nur auf Seniorinnen und Senioren zu konzentrieren. Vielmehr gilt es, inklusiv und damit generationsübergreifend zu denken. Denn speziell für Kinder und Jugendliche ist es relevant, sich frei entfalten und möglichst uneingeschränkt bewegen zu können. Schließlich können sie nur so ihr wahres Potenzial entfalten.

Warum ist eine barrierefreie Umgebung für Kinder und Jugendliche so wesentlich?

Kindertaugliche Treppenlifte: Darauf kommt es an

Bild von Sabine van Erp auf Pixabay

Kinder und Jugendliche profitieren für ihr späteres Leben in hohem Maße davon, verschiedene Alltagsaufgaben selbstständig ausüben zu können. Liegen jedoch körperliche Einschränkungen vor, lohnt sich eine Unterstützung. Diese kann speziell bei Geh-Einschränkungen in verschiedenen Wohnraumanpassungen bestehen.

Im Bereich des Badezimmers kommt es darauf an, die tägliche Hygiene zu ermöglichen, für ausreichende Bewegungsfreiheit zu sorgen und sicherzustellen, dass es nicht zu Stürzen oder Ähnlichem kommt. Als hilfreich haben sich dabei unter anderem begehbare oder sogar per Rollstuhl befahrbare Duschen, Badewannen mit Tür, unterfahrbare Waschbecken oder für Rollstuhlfahrer konstruierte Toiletten erwiesen. Für die Nutzung der Küche hingegen ist es von Relevanz, die Kochutensilien und -zutaten so unterzubringen, dass sie leicht erreicht werden können. Ergänzend tragen höhenverstellbare Arbeitsplatten sowie Kochfelder, die so platziert sind, dass man sich auch in sitzender Position nicht verbrennen kann, wesentlich zum Arbeitskomfort bei.

Gleichzeitig ist festzuhalten, dass viele Wohnräume nicht nur auf einer einzelnen Ebene angeordnet sind. Umso wichtiger ist es, für eine dauerhafte und sich bei Bedarf an geänderte Umstände angepasste Überwindung der Treppe zu sorgen. Immerhin ist die uneingeschränkte Mobilität für Kinder und Jugendliche von enormer Bedeutung für ihre persönliche Entwicklung – auch und gerade in den vier Wänden, in denen sie wohnen. Ein dafür sinnvolles Hilfsmittel kann ein Treppenlift darstellen, weshalb es sich lohnt, die Treppenlift Kosten kalkulieren zu lassen. So kann man das Angebot ermitteln, das sowohl den jeweils aktuellen Bedürfnissen des Kindes gerecht wird als auch mitwachsen kann. Und das, was unter Berücksichtigung der genannten Faktoren am besten mit den baulichen Gegebenheiten vor Ort korrespondiert.

Welche Lifttypen bieten sich für die Nutzung durch Kinder und Jugendliche an?

Prinzipiell unterscheiden sich die für Kinder oder Jugendliche und für Erwachsene angebotenen Lifttypen nicht wesentlich voneinander. Sitz- und Stehlifte eignen sich dabei für diejenigen am besten, die (noch) nicht auf einen Rollator oder Rollstuhl angewiesen sind und denen vorwiegend das Treppensteigen Schwierigkeiten bereitet. Besteht jedoch der Bedarf, einen Rollator oder Rollstuhl und möglicherweise weitere Hilfsmittel für die Pflege von unten nach oben oder umgekehrt zu transportieren, eignen sich Hub- beziehungsweise Plattformlifte besser. Wichtig für die Planung: Wenn pflegebedürftige Kinder mittel- bis langfristig in der aktuellen Wohnung wohnen bleiben, sollte ihre zukünftige körperliche Entwicklung möglichst genau eingeschätzt und der Lift Typ schlau gewählt werden. So lässt sich ein schneller, unnötiger Umbau vermeiden.

Ohnehin ist im Hinblick auf das Wachstum des Kindes zu bedenken, dass der Lift mitwachsen können sollte. Das bedeutet, dass an für Kinder geeigneten Treppenliften die Rücken- und Armlehnen in Länge und Höhe nachjustiert werden können sollten. Zusätzlich sind

  • Einhandbedienungen (in Form eines Tasters oder Joysticks),

  • Sicherungen gegen unerlaubte Benutzung (wie mithilfe eines Schlüssels),

  • ein Notstrombetrieb,

  • ein Quetschschutz

  • und ein Notfallknopf (alternativ eine Totmannsteuerung)

wichtige Sicherheitsmerkmale. Überdies empfiehlt es sich, auf Prüfzeichen wie das CE-Zeichen, das TÜV-Siegel und das GS-Siegel zu achten. Sie zeigen nämlich an, ob bei der Produktion und Produktprüfung auf die EU-Rechtsvorschriften und die Bestimmungen des Produktsicherheitsgesetzes geachtet wurde.

Kleiner Tipp: Beim barrierefreien Urlaub für Kinder mit Geh-Einschränkungen bei Ferienwohnungen oder Hotels ebenfalls darauf achten, ob vor Ort befindliche Liftsysteme entsprechend ausgezeichnet sind.

Und dann gibt es auch noch das Gütesiegel „Geprüfter Fachhandwerker, reibungsloser Einbau und Montage“ der SGS-TÜV GmbH: Es weist diejenigen Handwerksbetriebe aus, die speziell ausgebildete und weiterqualifizierte Fachkräfte für die Installation von Treppenliften zu den Kunden schicken.

Bezuschussen die Kranken- und Pflegekassen Treppenlifte auch für Kinder und Jugendliche?

Ja. Grundlage für eine solche Bezuschussung im Rahmen der Bewilligung von Hilfsmitteln ist jedoch das Vorlegen einer gültigen ärztlichen Verordnung bei der Krankenkasse. Um einen Pflegekostenzuschuss von der Pflegekasse im Rahmen der Verbesserung des Wohnumfelds und der damit verbundenen Maßnahmen zu erhalten, muss ein Pflegegrad (mindestens der erste) nachgewiesen werden.

Dieser Nachweis lässt sich dadurch erbringen, dass der Gesundheitszustand des Kindes und dessen Umgebung vom medizinischen Dienst begutachtet und eingeschätzt werden. Das Ergebnis dieser Einschätzung muss anschließend von einer Versicherung schriftlich bestätigt werden. Wie hoch der Anteil der Kostenübernahme durch die Pflegekasse ausfällt, hängt dann vom individuell vorliegenden Pflegegrad ab. Für die höchste Stufe (5) können pro Einzelperson jedoch bis zu 4.000 € übernommen werden.

Doch Vorsicht: Damit die Kosten wirklich übernommen werden, müssen den Kassen zunächst verschiedene Angebote vorgelegt werden, die so weit wie möglich die Kombination aus medizinischer Notwendigkeit und hilfreichem technischem Nutzen widerspiegeln. Nach einer Prüfung wird dann entschieden, welches Angebot in welchem Umfang genehmigt wird. Will heißen: Wer erst einen Treppenlift für sein Kind einbauen lässt und auf eine Kostenübernahme im Nachhinein hofft, wir nahezu immer enttäuscht werden.

Übrigens: Nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs vom 6. Februar 2014 (VI R 14/11, BStBl II 2014, 880) besteht die Möglichkeit, die anfallenden Kosten als außergewöhnliche steuerliche Belastung auf Elternseite abzusetzen. Das gelingt jedoch ebenfalls nur dann, wenn Kind und Eltern plausibel nachweisen können, dass eine medizinische Notwendigkeit für den Treppenlift-Kauf vorliegt.