Das ändert sich 2026 für Verbraucherinnen und Verbraucher in Europa

Im Jahr 2026 treten einige neue Regelungen in Kraft, die den Verbraucherschutz in Europa stärken und den Alltag vieler Menschen in Europa erleichtern sollen. Das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) Deutschland gibt einen Überblick über die wichtigsten Neuerungen.

Neue Regelungen sollen den Verbraucherschutz in Europa stärken.

Neue Regelungen sollen den Verbraucherschutz in Europa stärken. – Bild von Cezary auf Pixabay

Euro-Einführung in Bulgarien: Reisen und Bezahlen werden einfacher

Zum 1. Januar 2026 führt Bulgarien den Euro ein und wird damit das 21. Mitglied der Eurozone. Für Reisende bringt dies Vorteile: So ist kein Geldwechsel mehr notwendig, keine Gebühren für Fremdwährungstransaktionen, kein Risiko von Wechselkursschwankungen. Sei es vor Ort oder beim Onlineshopping – Preise können einfach verglichen werden.

Während einer einmonatigen Übergangsfrist kann noch mit Euro und Lew bezahlt werden. Ab 1. Februar 2026 ist der Lew kein gesetzliches Zahlungsmittel mehr. Alte Lew-Banknoten können ab 2026 nur noch in Bulgarien, u. a. bei Banken und Postämtern, umgetauscht werden. Weitere Informationen bietet das offizielle Informationsportal zur Einführung des Euro in Bulgarien.

Roaming-Gebühren fallen in der Ukraine und Moldau weg

Ab 1. Januar 2026 gibt es keine Roaming-Gebühren mehr in der Ukraine und Moldau. Vom Wegfall der Roaming-Gebühren profitieren Reisende sowie Bürgerinnen und Bürger aus diesen Ländern, die sich in der EU aufhalten und umgekehrt. Sie können Anrufe tätigen, Nachrichten versenden und mobile Daten nutzen, ohne dass zusätzliche Gebühren anfallen – genauso wie in ihren Heimatländern. Wichtig: der Mobilfunkvertrag muss mit einem Anbieter mit Sitz in der EU, Ukraine oder Moldau geschlossen sein. Mehr zum Thema Roaming.

Mehr Rechte bei der Reparatur von Elektrogeräten

Mit der EU-Richtlinie (EU) 2024/1799, die die EU-Mitgliedstaaten bis 31. Juli 2026 in nationales Recht umsetzen müssen, wird das Recht auf Reparatur von Elektrogeräten deutlich gestärkt. Ziel ist es, die Lebensdauer von Produkten zu verlängern und Reparaturen einfacher zugänglich zu machen.

Hersteller bestimmter Produktgruppen – darunter Smartphones, Tablets, Waschmaschinen, Geschirrspüler, Staubsauger – müssen künftig auch nach Ablauf der zweijährigen Gewährleistung Reparaturen anbieten. Die Kosten sind vom Käufer zu tragen, die Preise müssen jedoch fair, angemessen und transparent sein. Entscheidet sich ein Verbraucher innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist für die Reparatur statt für einen Austausch, sieht die Richtlinie vor, dass sich die Gewährleistungsfrist einmalig um zwölf Monate verlängert. Mehr zum Recht auf Reparatur.

Elektronischer Widerrufsbutton: Widerrufen wird so einfach wie bestellen

Deutschland führt 2026 den elektronischen Widerrufsbutton ein. Online-Händler müssen ihren Kundinnen und Kunden dann mit einem gut sichtbaren und leicht auffindbaren Button auf der Website die Möglichkeit bieten, den Kauf per Klick zu widerrufen.

Auch ausländische Händler müssen sich daran halten, wenn der Shop sich nachweislich an deutsche Verbraucher richtet, z. B. wenn die Webseite in deutscher Sprache ist, der Versand nach Deutschland erfolgt oder es eine .de-Domain gibt. Die gesetzliche Verpflichtung gilt ab 19. Juni 2026. Verbraucher sollten daher bei ausländischen Shops stets prüfen, ob diese Elemente vorhanden sind. Mehr zum Thema Widerrufsrecht.

Zu unterscheiden vom elektronischen Widerrufsbutton ist der Kündigungsbutton. Dieser betrifft die Kündigung von online abgeschlossenen Abonnements.

Neues EU-Gewährleistungs- und Garantielabel

Mehr Transparenz bei Produktinformationen ist das Ziel des einheitlichen EU-Gewährleistungslabels, zu dem Händler in der EU ab 27. September 2026 verpflichtet werden. Damit sollen Verbraucherinnen und Verbraucher auf einen Blick erkennen können, welche Rechte sie haben.

Das einheitliche EU-Label (hier ein EU-Dokument mit Entwurf eines Musters, PDF) muss Angaben zur zweijährigen Mindestgewährleistung enthalten, dazu den Hinweis, dass die nationale Gewährleistungsdauer in einigen EU-Ländern länger sein kann. Außerdem klare Informationen zu den Rechten bei Mängeln (Reparatur, Ersatz, Minderung, Rückerstattung) sowie einen QR-Code zu einer EU-Informationsseite über Gewährleistungsrechte und nationale Besonderheiten. Bei zusätzlich bestehenden Herstellergarantien kommt die Pflicht zu einem separaten Garantielabel hinzu. Mehr zum Thema gesetzliche Gewährleistung.

Schutz vor Greenwashing: Nachhaltigkeitsaussagen müssen belegbar sein

Mit der sogenannten EmpCo-Richtlinie (EU) 2024/825 führt die EU strengere Regeln ein, um Verbraucherinnen und Verbraucher vor irreführenden Umwelt- oder Nachhaltigkeitsaussagen zu schützen. Ab dem 27. September 2026 gelten neue Anforderungen: Vage oder pauschale Aussagen wie „umweltfreundlich“, „ökologisch“, „grün“ oder „klimaneutral“ sind ohne konkreten, überprüfbaren Nachweis nicht mehr zulässig. Unternehmen müssen ihre Nachhaltigkeitsaussagen künftig belegen können und sie bei Bedarf mit nachvollziehbaren, überprüfbaren Daten untermauern.

Neues Verbraucherkreditrecht: Mehr Schutz bei Kleinkrediten und „Buy Now, Pay Later“

Die neuen Regelungen der EU-Verbraucherkreditrichtlinie (EU) 2023/2225 sollen ab 20. November 2026 für neue Kreditverträge gelten, die Umsetzung in nationales Recht in Deutschland erfolgt zurzeit. Sie bringt wichtige Änderungen – besonders für digitale Kreditmodelle. Die neuen Regeln gelten etwa für Kleinkredite unter 200 Euro, kurzfristige zins- oder gebührenfreie Kredite sowie „Buy Now, Pay Later“-Angebote. So müssen Anbieter etwa Kosten und Bedingungen klar und verständlich darlegen. Weiter müssen sie die Kreditwürdigkeit sorgfältiger überprüfen. Werbung, die suggeriert, dass die Kreditaufnahme die eigene finanzielle Situation verbessere, soll eingeschränkt werden.

Das Ziel: Überschuldung verhindern und Verbraucherinnen und Verbraucher besser vor aggressiven oder intransparenten Angeboten schützen.

 

Quelle: Europäisches Verbraucherzentrum Deutschland