Chemische Schadstoffe in Spielzeug gefunden – Grenzwerte nicht ausreichend

Zwischenbilanz der Spielzeugüberwachung: 504 Spielzeuge untersucht – 16 wiesen Mängel auf

Die Überwachungsämter in Nordrhein-Westfalen haben in den vergangenen Monaten 504 Spielzeuge untersucht. 16 Proben wiesen nach einem ersten Zwischenergebnis chemische Mängel auf, vor allem Weichmacher und Azofarbstoffe wurden gefunden, unter anderem in Fingermalfarben oder Puppenkleidern.

„Tendenziell ist eine Verbesserung der Spielzeuge zu erkennen, aber es gibt auch immer wieder auffällig hohe Einzelbefunde“, sagt Verbraucherschutzminister Johannes Remmel. „Bereits seit zwei Jahren fordern wir eine Verschärfung der Grenzwerte der EU-Spielzeugrichtlinie. Bundesministerin Aigner hat die Probleme lange nicht in Angriff genommen. Und jetzt ist wieder deutlich geworden, dass immer noch Gift im Spielzeug im Umlauf ist“, so Remmel.

Dass die Grenzwerte der EU-Spielzeugrichtlinie nicht reichen, zeigen die aktuellen Untersuchungen:

Zusätzlich zu den 504 Spielwaren wurden in einer Schwerpunktaktion zu Weihnachten noch zehn Puzzlematten und 21 weichgemachte Puppen untersucht.

Puzzlematten werden wegen ihrer flüchtigen Inhaltsstoffe häufig beanstandet. Dabei wurde Formamid, das von der EU als reproduktionstoxisch eingestuft ist, in allen Puzzlematten nachgewiesen.

Die gefundenen Gehalte bewegten sich zwischen 0,016 g und 1,6 g pro Kilogramm Spielzeug. Damit entsprechen diese Spielzeuge zwar den ab 2013 geltenden Grenzwerten der neuen EU-Spielzeugrichtlinie, die einen Gehalt von bis zu 5 g pro Kilogramm Spielzeug zulässt.

Aber schon 1,6 g Formamid pro Kilogramm Spielzeug ist nach Auffassung des NRW-Verbraucherschutzministers zu viel. „Hier muss die Spielzeugrichtlinie unbedingt nachgebessert werden, die Kinder fassen die Puzzleteile doch an. Man kann auch nicht ausschließen, dass sie in den Mund genommen werden. Da darf dann kein Gift drin sein“, fordert Verbraucherschutzminister Johannes Remmel. Die Puppen fielen dagegen nicht negativ auf.

Wichtige Kriterien zur Spielzeugsicherheit sind: Kennzeichnungen wie Altershinweise, das CE-Zeichen und Gütesiegel wie das freiwillige GS-Zeichen. Spielzeuge aus Kunststoff sind häufig mit dem Hinweis „PVC-frei“ oder „phthalatfrei“ versehen, Chemikalien können zudem oft an einem beißenden Geruch erkannt werden.

Weitere Hinweise zur Spielzeugsicherheit unter: www.umwelt.nrw.de