Sicherheit von Schwimmhilfen: Vorsicht vor Ertrinken

Der Schwimmsitz von Seruna hat erhebliche Sicherheitsmängel und hätte gar nicht in den Handel gelangen dürfen. Das ist das Ergebnis einer Untersuchung der Stiftung Warentest. Die Aufsichtsbehörde hat den Verkauf inzwischen gestoppt. Von den 20 Schwimmhilfen im Test war nur eine rundherum gut oder sehr gut, die Schwimmflügel von Bema für 8 Euro. Viele waren entweder nicht sicher, mit Schadstoffen belastet oder nicht richtig gekennzeichnet. Die Ergebnisse veröffentlicht die Stiftung Warentest in der Juli-Ausgabe der Zeitschrift test.

Bild: Tommy Wong
Bild: Tommy Wong

Eine Schwimmhilfe, die am Körper getragen wird, ist kein Spielzeug, sondern eine persönliche Schutzausrüstung gegen Ertrinken – und deshalb sollten Eltern zuallererst auf die Kennzeichnung EN 13138 achten. Nur solche Schwimmhilfen entsprechen den strengen europäischen Sicherheitsnormen. Vier der getesteten Produkte hielten diese Anforderungen nicht ein.

Besonders gefährlich ist der Schwimmsitz von Seruna: Das Badeboot kenterte im Test schon beim einfachen Sitzen. Solche spielzeugähnlichen Schwimmsitze sind in Europa verboten, weil damit Ende der 1990er Jahre Kinder verunglückt sind. Aber auch die Schwimmsitze von Beco und Bestway sind nicht sicher. Fällt eine Luftkammer aus, kann das Kind mit dem Gesicht ins Wasser kippen. Zudem sind die Beinöffnungen zu groß – das verleitet zu große Kinder dazu, den Schwimmsitz zu benutzen. Sie könnten kentern.

Mehr als ein Drittel der getesteten Produkte ist stark mit Schadstoffen belastet. Phthalat-Weichmacher oder PAK sind in Cherek’s Kaulquappen, der Schwimmlernhilfe von Starfish, die Schwimmgürtel von Beco und Hudora sowie das Badeboot von Seruna. Bestimmte Phthalate gelten als fortpflanzungsgefährdend, einzelne PAK als krebserzeugend, fruchtschädigend oder erbgutverändernd.

Der ausführliche Test Schwimmhilfen ist in der Juli-Ausgabe der Zeitschrift test und online unter www.test.de/schwimmhilfen veröffentlicht.

Stiftung Warentest
www.test.de

 

Veröffentlicht am 11.07.2011

Gegendarstellung zum Testbericht „Cherek´s Kraulquappen“

Die Stiftung Warentest hat zur Prüfung von Schwimmhilfen neben der dafür zuständigen Norm DIN EN 13138 Teile einer weiteren Norm DIN EN 71 hinzugezogen, obwohl dies in der DIN EN 13138 ausdrücklich nicht vorgesehen ist.

Die Ventilstöpsel von Cherek´s Kraulquappen sind mit großer Gewalt (mit 90 Newton) herausgerissen worden, das ist eine Kraft, um 9 kg mit einem Arm anzuheben. Welches Kind ist dazu in der Lage? Es besteht folglich keine Gefahr, dass sich Kinder an abgerissenen Kleinteilen (Stöpseln) verschlucken.

Auf Cherek´s Kraulquappen fehlt ein Aufdruck, wo sie beurteilt worden sind. Ein bürokratischer Akt.

Eine erneute Schadstoffuntersuchung hat ergeben, dass das schädliche DEHP nicht mit 0,2 %, sondern mit 0,02% nachgewiesen wurde, also in einer völlig unbedenklichen Menge. (Erlaubt sind 0,1%).

Die Stiftung Warentest versucht den Eindruck zu erwecken, dass Cherek´s Kraulquappen die Benutzer schädigen. Dabei ist in verschiedenen Berechnungen nachgewiesen worden, dass nicht die Höhe der Chemikalien für eine Schädigung verantwortlich sind, sondern wie viel der Haut des Kindes, bei welchem Druck und wie lange mit dem PVC in Berührung kommt. Bei den dünnen Ärmchen, dem geringen Gewicht im Wasser und einer Benutzungszeit von etwa 20 Minuten in der Woche ist die Benutzung völlig ungefährlich. (Diese Untersuchungen, u.a. von Prof. Dr. Bursch, sind auf der Seite www.cherek.de nachzulesen).

Die runde Form der Kraulquappen sind ja das Besondere dieser Oberarmauftriebshilfe. Dadurch verschlucken sich die Kinder kaum, können sich frei bewegen und fühlen sich sicher.

Reiner Cherek
reiner@cherek.de
www.cherek.de
www.kraulquappen.de

Die Gegendarstellung gibt nicht zwangsläufig die Meinung der Redaktion wieder!

 

 

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