Warnung: Erstickungsgefahr durch Kleinteile bei Holz Kugelbahn von Haba

Das europäische Schnellwarnsystem RAPEX informiert über mögliche Gefahren durch Kleinteile bei einer Holz Kugelbahn von Haba. Der Meldung aus den Niederlanden zufolge können sich unter Umständen die grünen Kugeln im oberen Bereich der Kugelbahn lösen und von Kleinkindern in den Mund genommen und verschluckt werden. 

Wer eine solche Kugelbahn besitzt, sollte die oben angebrachten drei grünen Kugeln auf Festigkeit hin überprüfen. Wenn diese sich drehen oder anderweitig bewegen lassen, die Kugelbahn bitte aus der Reichweite von Kleinkindern entfernen. 

Verunsicherten Eltern bietet HABA natürlich eine Rücknahme an. Alternativ können die losen Kugeln auch abgezogen werden und die Kugelbahn weiter verwendet werden – Kontakt >
 

Die Generaldirektion Gesundheit und Verbraucherschutz der Europäischen Kommission veröffentlicht Informationen zu folgendem Produkt

RAPEX – Wochenreport 40 vom 07.10.2016

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Bild(er): RAPEX – © Europäische Gemeinschaften, 1995- 2016 – Bilder anklicken für Detailansicht

Rapex Wochenmeldung: 40 / 2016
Rapex Nummer: A12/1269/16
meldender Mitgliedsstaat: Niederlande
Kategorie: Spielzeug
Produkt: Kugelbahn
Marke: HABA
Name: Klick-Klack
Artikelnummer: TL72802
Lot- oder Chargennummer: unbekannt
Barcode / EAN / GTIN: 4010168035802
Beschreibung: Holz Kugelbahn in Karton verpackt
Herkunftsland: Deutschland
Produktrisiko: Die kleinen grünen Kugeln auf dem Spielzeug können sich lösen. Ein Kind konnte sie in den Mund stecken und verschlucken
Weiteres: Produkt entspricht nicht den Anforderungen der Spielzeugrichtlinie und der Europäischen Norm EN 71-1
Maßnahmen: Verbot der Vermarktung sowie Begleitmaßnahmen

Bild(er): RAPEX – © Europäische Gemeinschaften, 1995- 2016

Lizenznummer: LP-028-DE

Wöchentliche Übersichten der RAPEX-Meldungen, kostenlos in englischer Sprache veröffentlicht auf http://ec.europa.eu/rapex, © Europäische Union, 2005 – 2016

Die in dieser wöchentlichen Übersicht veröffentlichten Informationen wurden von den offiziellen Kontaktstellen der EU- und EFTA-EWR-Mitgliedstaaten mitgeteilt. Gemäβ Anhang II Ziffer 10 der Richtlinie über allgemeine Produktsicherheit (2001/95/EG), ist der meldende Mitgliedstaat für die Informationen verantwortlich. 



Die Kommission übernimmt keine Verantwortung für die Korrektheit der bereitgestellten Informationen.

Deutsche Übersetzung mit Lizenz der Europäischen Kommission: © CleanKids-Magazin, 2009 – 2016 – Die Verantwortung für die Übersetzung liegt ausschließlich bei CleanKids-Magazin

Im Zweifelsfall gilt immer die Fassung des Originaldokuments!

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