Ratgeber: Was tun bei sexueller Belästigung im Job?

Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz ist kein Einzelfall – viele Beschäftigte – häufig Frauen, manchmal aber auch Männer – machen diese Erfahrung und für viele Betroffene ist es noch immer ein Tabuthema. Ein blöder Spruch, eine unerwünschte Berührung oder eindeutige Nachrichten. Die Bandbreite reicht von zweideutigen Kommentaren bis hin zu körperlichen Übergriffen.

Wichtig zu wissen: Sie müssen das nicht hinnehmen.

Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz ist kein Einzelfall

Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz ist kein Einzelfall – Symbolische Abbildung – Keine realen Personen – Bild KI generiert-ChatGPT

Woran erkenne ich sexuelle Belästigung?

Sexuelle Belästigung liegt vor, wenn ein Verhalten sexuell bestimmt ist, unerwünscht ist und die eigene Würde verletzt.

Typische Beispiele:

  • anzügliche Sprüche oder „Witze“,
  • zweideutige Blicke oder Gesten,
  • unerwünschte Nachrichten, Bilder oder Videos,
  • absichtliches Berühren, Umarmen oder Festhalten.

Entscheidend ist: Wie kommt es bei Ihnen an – nicht, wie es gemeint war.

Erste Schritte für Betroffene

Grenzen klar machen – sagen Sie deutlich „Nein“ oder „Stopp“, wenn es für Sie möglich ist.

Dokumentieren – notieren Sie Datum, Uhrzeit, Ort, Beteiligte und mögliche Zeugen.

Vertrauen suchen – sprechen Sie mit Kolleg:innen, einer Vertrauensperson oder dem Betriebsrat.

Offiziell Beschwerde einreichen – jedes Unternehmen ist verpflichtet, eine Beschwerdestelle zu haben.

Externe Hilfe nutzen – Beratungsstellen, Gewerkschaften oder die Antidiskriminierungsstelle des Bundes unterstützen Sie.

Rechte im Job

Arbeitgeber sind verpflichtet, Sie zu schützen. Sie können verlangen, dass Maßnahmen ergriffen werden (z. B. Abmahnung oder Versetzung der belästigenden Person). Sollten Vorgesetzte selbst beteiligt sein, wenden Sie sich an höhere Ebenen oder externe Stellen.

So beugen Unternehmen vor

  • klare Regeln gegen sexuelle Belästigung in Betriebsvereinbarungen,
  • Schulungen und Sensibilisierung für Führungskräfte und Mitarbeitende,
  • Ansprechpersonen benennen,
  • Betroffene ernst nehmen und schnell handeln.

Wichtige Anlaufstellen

Deutschland

Antidiskriminierungsstelle des Bundes: 030 / 18555 1855, www.antidiskriminierungsstelle.de

Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ (rund um die Uhr, anonym): 116 016 – 365 Tage im Jahr, rund um die Uhr.

Hilfetelefon für Männer: 0800 123 99 00


Österreich

Gleichbehandlungsanwaltschaft (GAW): 01 / 532 02 44, www.gleichbehandlungsanwaltschaft.gv.at

Frauenhelpline gegen Gewalt: 0800 222 555


Schweiz

Opferhilfe Schweiz: 0848 000 438, www.opferhilfe-schweiz.ch

Kantonale Fachstellen für Gleichstellung und Gewaltprävention

Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz ist kein „Kavaliersdelikt“! Unternehmen tragen Verantwortung, eine Kultur des Respekts zu schaffen. Schon vermeintlich kleine Grenzüberschreitungen können Betroffene stark belasten. Betroffene brauchen den Mut darüber zu sprechen und Vorfälle nicht stillschweigend zu ertragen.

Wichtig ist: Sie haben Rechte, Sie sind nicht allein – und es gibt Unterstützung.