Der seltsame Hype um Mystery Boxen
Mystery Boxen sind Pakete, deren genauer Inhalt vor dem Kauf unbekannt ist. Der Trend macht sich in allen möglichen Bereichen breit – von Technik-Gadgets über Beauty-Produkte bis hin zu Sammelfiguren oder Snacks aus aller Welt. Der Reiz liegt im Überraschungseffekt: Käufer*innen wissen nur, welche Art von Artikeln sie erwarten können, nicht aber die genaue Auswahl. Oft gibt es unterschiedliche Preiskategorien, bei denen der Wert der enthaltenen Produkte den Kaufpreis übersteigen soll. Manche Anbieter setzen auf limitierte Sondereditionen oder exklusive Items, um den Sammeltrieb zu wecken. Und wenn wir mal ehrlich sind, jede/r hofft doch insgeheim, etwas weitaus wertvolleres in der Box zu finden.
Enttäuschender Hype um Mystery Boxen
Befeuert durch Influencer-Videos wächst der Markt für blind gekaufte Retourenpakete, auch Secret Packs oder Mystery Boxen genannt. Anbieter bewerben den Trend als moderne Schatzsuche und versprechen, dass sogar Goldbarren in den Paketen versteckt sein könnten.
Die Realität sieht oft anders aus, wie die Testkäufe der Stiftung Warentest zeigen: eine faltbare Fußwanne, fünf quietschbunte Hemden in unterschiedlichen Größen, ein Panda-Fotohalter oder ein Gewand in der Größe XXXL. „Jede Menge Zeug, das niemand braucht“, lautet das Fazit von Expertin Kirsten Schiekiera. „Viele Produkte wirken billig produziert, Markenprodukte sind selten.“
Immerhin: Wer ein Mystery Paket im Internet bestellt hat und mit dem Inhalt unzufrieden ist, kann es dank des gesetzlichen Widerrufsrechts innerhalb von 14 Tagen zurückschicken. Die Online-Händler müssen die Versandkosten jedoch nicht erstatten. Boxen aus dem Laden oder Automaten können nur zurückgeben werden, wenn der Inhalt beschädigt ist.
Der Kaufvertrag bei Online-Paketen kann jedoch nur als Ganzes widerrufen werden. „Rosinenpicken ist nicht möglich“, sagt Schiekiera. „Anders sieht die Sache aus, wenn sich kaputte oder nicht funktionsfähige Gegenstände in der Box befinden. Diese können auch einzeln reklamiert werden.“
Was noch alles in den Paketen steckte und wie Anbieter versuchen, das Widerrufsrecht zu umgehen, ist in der Februar-Ausgabe der Zeitschrift Finanztest und unter www.test.de/mystery-boxen nachzulesen.
Quelle: Stiftung Warentest



