Rückruf ausgeweitet: Formaldehyd – TEDi ruft Bambus Geschirr zurück

Update vom 10.04.2019
Der Rückruf des unten abgebildeten Bambus Geschirrs vom 17.01.2019 wurde auf alle Artikelnummern sowie einen erweiterten Verkaufszeitraum ausgeweitet.


Das TEDi-Qualitätsmanagement informiert über den Rückruf des unten abgebildeten Bambus Geschirrs. Wie das Unternehmen mitteilt, wurden bei Produkttests erhöhte Formaldehydwerte nachgewiesen. Formaldehyd kann gesundheitsgefährdend sein, deshalb wird von einer weiteren Verwendung des Geschirrs abgeraten.

Die Produkte wurden vom 01.02.2018 bis zum 08.04.2019 in allen TEDi-Filialen verkauft.

Betroffene Artikel


 

Bambus Teller 25 cm 
2 Design’s
Artikelnummer: alle
VK-Preis: 1,25  bzw. 1,50  Euro
Verkaufszeitraum: 01.02.2018 bis zum 08.04.2019



Bambus Schale 14 cm
2 Design’s
Artikelnummer: alle
VK-Preis: 1,25  bzw. 1,50  Euro
Verkaufszeitraum: 01.02.2018 bis zum 08.04.2019


Bambus Becher 13 cm 
2 Design’s
Artikelnummer: alle
VK-Preis: 1,25  bzw. 1,50  Euro
Verkaufszeitraum: 01.02.2018 bis zum 08.04.2019

Sie können betroffenes Geschirr gegen Erstattung des Verkaufspreises von 1,25  bzw. 1,50  Euro oder gegen einen anderen Artikel in jeder TEDi Filiale umtauschen

Kundenservice
Verbraucher können sich bei Fragen unter der Telefonnummer +49 231 55577-1012 oder per E-Mail an info@tedi.com an TEDi wenden

TEDi GmbH & Co. KG Brackeler Hellweg 301 44309 Dortmund

Bild: TEDi GmbH & Co. KG

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Infobox Formaldehyd

Bestimmte formaldehydhaltige Materialien (unter anderen Holzwerkstoffe, Bodenbeläge, Möbel und Textilien) können durch Ausgasung eine Kontamination der Atemluft in geschlossenen Räumen bewirken. 

Rechtsverbindlich ist Formaldehyd seit dem 1. April 2015 im Anhang VI der Verordnung 2008/1272/EG über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen in der Kategorie 1B eingestuft: „wahrscheinlich karzinogen beim Menschen“. Formaldehyd hat im Tierversuch mit Ratten nachweislich karzinogene Wirkung gezeigt, allerdings erst bei hohen Konzentrationen ab 6 ml/m3. Im Jahr 2004 änderte die Internationale Agentur für Krebsforschung (IARC) der Weltgesundheitsorganisation WHO die seit 1995 bestehende Einstufung von Formaldehyd von „Verdacht auf krebserregende Wirkung“ auf „krebserregend für den Menschen“. Karzinogen, mutagen oder reproduktionstoxisch eingestufte Stoffe („CMR-Stoffe“) gelten als besonders gefährlich und müssen durch weniger gefährliche Stoffe ersetzt werden.

Durch die WHO-Studie sah sich das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) veranlasst, die krebsauslösenden Risiken von Formaldehyd neu zu bewerten. Seit 2006 sieht das BfR aufgrund der Ergebnisse der eigenen Studie die krebserzeugende Wirkung von Formaldehyd bei Aufnahme über die Atemluft als hinreichend belegt an.

Quelle: wikipedia.de

 


* Die Bewertung bezieht sich auf die Information der Endverbraucher durch das Unternehmen bzw. den Hersteller 


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