Vorsicht vor Acrylamid: Oft in Knusprigem, Frittierten, Geröstetem und Gebackenem

Acrylamid, ein Stoff der unter Verdacht steht Krebs zu erregen, findet sich in kleinen Mengen in vielen knusprig gebräunten Lebensmitteln. Je dunkler die Lebensmittel desto mehr Acrylamid enthalten sie häufig.

Die Europäische Kommission für Lebensmittelsicherheit hat nach Auswertung aller Erkenntnisse die Verordnung (EU) 2017/2158 „zur Festlegung von Minimierungsmaßnahmen und Richtwerten für die Senkung des Acrylamidgehalts in Lebensmitteln“ veröffentlicht, die ab 11. April 2018 in allen Mitgliedstaaten gilt. Lebensmittelhersteller werden verpflichtet, die bestmöglichen Produktionsverfahren anzuwenden, um den Acrylamidgehalt zu senken. „Es gibt einige Stellschrauben, um Acrylamid zu senken“, erläutert Ulrike Birmoser, Ernährungsberaterin beim VerbraucherService-Bayern im KDFB e.V. (VSB): „Auch zu Hause kann man einiges tun, um die Belastung zu reduzieren:

Bei den „feuchten“ Zubereitungsarten wie Dünsten, Dämpfen oder Kochen entsteht kein Acrylamid

„Vergolden“ Sie ihre gebratenen Speisen statt sie zu „verkohlen“.

Frittieren Sie kleinere Portionen möglichst unter 175 Grad.

Backen Sie bei möglichst niedrigen Temperaturen (maximal 200°C)

Konventionelle Fritteusen produzieren weniger Acrylamid wie die neuen Heißluft-Fritteusen.

„Um knusprige Backofenkartoffeln zu machen, waschen Sie die Stärke etwas aus“, rät Birmoser. Weitere Informationen erhalten Interessierte in der Beratungsstelle München, Dachauer Straße 5, oder unter der Telefonnummer: 089 596278.

Quelle: VerbraucherService Bayern im KDFB e.V.
Internet: www.verbraucherservice-bayern.de

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