Wozu braucht ein Kind einen Kindersitz?

Sicherheit spielt im Straßenverkehr eine bedeutende Rolle. Während sich Erwachsene mittels des im Auto eingebauten Drei-Punkt-Gurtes absichern, ist dieser für Kinder ungeeignet. Daher setzen Eltern für ihre Kleinen bis zu einem gewissen Punkt einen Kindersitz ein, der zudem vom Gesetzgeber vorgeschrieben ist.

Senado Federal, CC BY 2.0  via Wikimedia Commons

Hierbei stellt sich allerdings die Frage, wie lange dieser genutzt werden muss, ob es Ausnahmen von der Regel gibt und vor allem, was einen geeigneten Kindersitz überhaupt ausmacht. Zudem ist es interessant zu beleuchten, was passiert, wenn ein Kind nicht mittels Kindersitz gesichert wird.

Gesetzliche Vorgaben

Die rechtlichen Vorgaben in Bezug auf den Kindersitz sind in der Straßenverkehrsordnung (StVO), genauer im Paragraf 21, abgefasst. In diesem steht geschrieben, dass der Nachwuchs in einem Kindersitz Platz nehmen muss, wenn folgende Situation besteht:

  • das Kind hat das 12. Lebensjahr noch nicht erreicht

  • das Kind hat die Größe von 150 Zentimetern noch nicht überschritten

Danach benötigt das Kind keinen Kindersitz mehr. Allerdings gibt es bei dieser Regelung auch Ausnahmen. So darf ein Kind ab dem dritten Lebensjahr mit einem normalen Sicherheitsgurt befördert werden, wenn auf den anderen beiden Sitzen der Rückbank bereits ein Kindersitz befestigt ist.

Wichtig: Wird diese Ausnahme angewandt, sollte stets das schwerste und größte Kind auf der Mitte der Rückbank Platz nehmen.

Daneben gibt es außerdem das Beförderungsverbot von Kindern unter einem Alter von drei Jahren, sofern kein geeigneter Kindersitz im Auto befestigt wurde. Dieses Verbot gilt auch dann, wenn keine Rückbank im Auto vorhanden ist oder keinerlei Gurtsysteme eingebaut sind. In einem solchen Fall ist es lediglich erlaubt, Kinder ab einer Größe von 150 Zentimetern mitzunehmen oder eben dann, wenn sie das 12. Lebensjahr erreicht haben.

Das Gesetz sieht vor, dass Kindersitze grundsätzlich einer Norm entsprechen müssen. Diese ist in den Vorgaben zur UN ECE Reg. 44/03 und 44/04, sowie der UN ECE Reg 129 zusammengefasst. Entspricht ein Kindersitz diesen Vorgaben, ist eine orangefarbene Plakette an ihm angebracht. Heutzutage werden Kindersitze hauptsächlich nach UN ECE Reg. 129 hergestellt. Modelle, die noch den alten Standard besitzen, können jedoch weiterhin verwendet werden.

Was passiert, wenn ein Kind keinen Kindersitz hat?

Der typische Drei-Punkt-Gurt ist ausschließlich für die Verwendung von Erwachsenen vorgesehen oder wenn ein Mensch die Größe von 150 Zentimetern erreicht hat. Bei kleineren Menschen ergibt sich durch die Konstruktion eine unzureichende Sicherheit.

Dementsprechend kann es bei einem Unfall unterwegs zu fatalen Folgen für das Kind kommen, wenn es nicht in einem Kindersitz untergebracht wurde. Auf diesem Weg drohen schwerwiegende Verletzungen im Wirbelsäulenbereich, schlimmstenfalls erleidet das Kind ein Schädel-Hirn-Trauma.

Dank des Kindersitzes ist nicht nur ein komfortabler Transport für sie möglich. Innerhalb der Konstruktion befindet sich standardmäßig ein Gurtsystem, das auf die Körpergröße des jeweiligen Kindes abgestimmt ist. Kommt es zu einem Unfall, wird durch die zusätzlich integrierte Polsterung der Aufprall abgemildert und es kommt seltener zu Verletzungen.

Wer seine Kinder ohne Kindersitz im Auto befördert und dabei erwischt wird, muss mit der Verhängung einer Strafe rechnen. Sie wird in Form einer Ordnungswidrigkeit verhängt und zieht ein Bußgeld nach sich, das unterschiedlich hoch ausfallen kann. Dazu kommt, je nach Vergehen, ein Punkt im Verkehrszentralregister. Im Detail gestaltet sich dies wie folgt:

Vergehen

Bußgeldhöhe

Punkte

Kind ohne Kindersitz befördert

30 Euro

 

mehrere Kinder ohne Kindersitz befördert

35 Euro

 

Kind gänzlich ungesichert befördert

60 Euro

1

mehrere Kinder gänzlich ungesichert befördert

70 Euro

1

Airbag nicht deaktiviert, wenn der Kindersitz rückwärts gerichtet auf dem Beifahrersitz befördert wurde

25 Euro

 

Aufkommen muss für diese Strafe stets derjenige, der das Fahrzeug gefahren hat. Denn der Fahrzeugführer ist für die Einhaltung der vorgegebenen Verkehrsregeln zur Verantwortung zu ziehen.

Was ist besser: Sitzerhöhung oder Kindersitz?

Wenn es darum geht, eine Sitzerhöhung oder einen Kindersitz zu wählen, kommt es stets auf die Größe des Kindes an. Sitzerhöhungen besitzen im Gegensatz zum richtigen Kindersitz kein eigenes Gurtsystem, weswegen der Drei-Punkt-Gurt verwendet werden muss. Die Sitzerhöhung ist daher ausschließlich für größere Kinder empfehlenswert, bei denen besagter Gurt beim Anschnallen korrekt über den Kinderkörper geführt werden kann.

Welchen Kindersitz braucht man für welche Größe?

Bei der Wahl des richtigen Kindersitzes spielt vor allem das Gewicht eine große Rolle. So unterteilt die Norm ECE-R 44/03 und 44/04 die Kindersitze in Gewichtsgruppen. Dies gestaltet sich wie folgt:

  • Gruppe 0+/0 plus: In dieser Klasse werden vor allem Babyschalen und Kindersitze zusammengefasst, die bis zu einem maximalen Gewicht von bis zu 13 Kilogramm verwendet werden dürfen. Dabei ist anzumerken, dass Kindersitze der Klasse 0+ ausschließlich entgegen der Fahrtrichtung im Auto angebracht werden dürfen.

  • Gruppe I: In dieser Normgruppe dürfen Kinder mit einem Gewicht von 9 bis 18 Kilogramm befördert werden. Sie ist bis zu einem Alter von vier Jahren geeignet. Je nach Sitz wird eine andere Art von Gurtsystem zum Anschnallen verwendet.

  • Gruppe II: Innerhalb dieser Gruppe sind Kinder in einem Alter von dreieinhalb bis sieben Jahren vertreten. Bezüglich des Gewichts ist eine Richtlinie zwischen 15 und 25 Kilogramm angegeben. In diesen Sitzen dürfen Kinder Platz nehmen, wenn sie die Größe von 125 Zentimetern noch nicht überschritten haben.

  • Gruppe III: Bezüglich des Gewichts dürfen sie verwendet werden, wenn das Kind zwischen 22 und 36 Kilogramm wiegt. Unter dieser Gruppe werden ausschließlich Sitzerhöhungen aufgeführt, auf denen Kinder sitzen dürfen, die zwischen sechseinhalb und zwölf Jahre alt sind.

Somit wird nicht nur die Gewichtsklasse des Kindes bei der Wahl des richtigen Kindersitzes mit einbezogen, sondern auch seine Körpergröße sowie das Alter.

Entscheiden sich Eltern für eine Sitzerhöhung, sollte diese in jedem Fall mit einer Gurtführung ausgestattet sein. Diese gewährleistet, dass der Beckengurt während der Fahrt nicht hochrutscht und das Kind somit nicht mehr fachgerecht gesichert ist.

Einige Sitzerhöhungen besitzen außerdem eine Rückenlehne, die einen zusätzlichen Schutz vermittelt. Denn dank ihr verläuft auch der Schultergurt korrekt am Körper des Kindes. Die integrierte Kopfstütze bietet mittels der seitlichen Polster bei einem seitlichen Aufprall weiteren Schutz vor Verletzungen. Seit 2017 gibt es die Regelung, dass eine Sitzerhöhung ohne Rückenlehne erst dann eingesetzt werden darf, wenn das Kind ein Gewicht von mindestens 22 Kilogramm erreicht hat.

Übrigens: Die Hersteller von Kindersitzen nehmen sich häufig auch verschiedene Fahrzeugtypen als Beispiel, wenn es um die Passgenauigkeit geht. Somit ist es empfehlenswert, vor dem Kauf eines Kindersitzes das Handbuch des Autos nach Hinweisen durchzublättern. In vielen ist bereits eine Liste mit erhältlichen Kindersitzen für das jeweilige Automodell enthalten.

Was kostet ein guter Kindersitz im Auto?

Ein guter Kindersitz muss nicht zwingend teuer sein, sofern er die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt. Regulär wird jedoch ein Preisrahmen von 20 bis 750 Euro angegeben. Nach oben sind selbstverständlich keinerlei Grenzen gesetzt.

Wo ist der beste Platz für einen Kindersitz im Auto?

Im Allgemeinen wird der mittlere Sitz auf der Rückbank als sicher für die Anbringung eines Kindersitzes bezeichnet. Denn er befindet sich möglichst weit weg vom Verkehr und kommt bei einem Unfall nicht mit einem der vorderen Airbags in Berührung. Gleichzeitig besteht kein Risiko, dass das Kind mit dem Gesicht voran gegen einen der Vordersitze prallt.

Als Alternative kommt der Sitz auf der Rückbank infrage, der sich hinter dem Beifahrer befindet.

Wichtig ist allerdings auch die Anbringung des Kindersitzes. Da auf dem Rücksitz moderner Autos eine Isofix-Befestigung angebracht werden kann, gilt sie als besonders sicher. Diese kann mit speziellen Gurten, die heutzutage an zahlreichen Kindersitzen befestigt sind, genutzt werden. Auf diesem Weg wird auch das Risiko minimiert, dass sich der Kindersitz bei einem Aufprall vom Sitz löst.