Kinderlebensmittel: Nichts Besonderes am "Keks für Kleinkinder"

„Ich habe für meine Kinder Schokokekse für die Altersgruppe ein bis drei Jahre gekauft und fühle mich veralbert, beschwerte sich kürzlich Frau K. bei der Verbraucherzentrale Sachsen. Geworben wird mit „kleinkindgerechter Rezeptur“ und für „die besonderen Bedürfnisse von Kleinkindern“. Doch wenn man die Zutatenliste und Nährwerte genauer anschaut, muss man feststellen, dass diese Kekse ganz normale Kekse sind.

kekse

Trotz „kleinkindgerechter Rezeptur“ oft mit viel Zucker

„Viele Kleinkindlebensmittel bieten gegenüber dem Pendant aus dem ‚normalen‘ Sortiment wenig bis gar keine besonderen Vorteile für Kleinkinder“, meint Dr. Birgit Brendel, Verbraucherzentrale Sachsen. Der kritisierte Kinderkeks entspricht zwar den Vorgaben der Diätverordnung. Fatalerweise lässt die Verordnung jedoch einen recht hohen Zuckergehalt in diesen Produkten zu, so dass sich der „kleinkindgerechte“ Keks diesbezüglich nicht wirklich von anderen Keksen unterscheidet.

Spezielle Kekse für Kleinkinder sind trotz allem Süßigkeiten, und sie enthalten neben Zucker auch reichlich Fett. Sie zählen wie andere Süßwaren zu den so genannten „geduldeten Lebensmitteln“. Zugesetzter Zucker sollte nicht mehr als 10 % der täglichen Energiezufuhr ausmachen – bei einem 1-jährigen Kind sind das etwa 100 kcal am Tag. „Eltern sollten dabei mit bedenken, dass die Kinder nicht nur beim Naschen Zucker aufnehmen, sondern auch bei anderen Mahlzeiten, z. B. in Kakao oder Frühstücksflakes“, meint Brendel.

„Eine Überarbeitung der Regelungen zur Grundzusammensetzung von Getreidebeikost hinsichtlich der erlaubten Nährstoffzusammensetzung ist dringend geboten.“ „Sinnvoll wäre eine Anpassung an die Ernährungsempfehlungen der Fachinstitutionen“, fordert Brendel.

Verbraucherinnen und Verbraucher mit ähnlichen Erfahrungen oder Feststellungen können sich über das vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz geförderte Internetportal der Verbraucherzentralen www.lebensmittelklarheit.de direkt beschweren, wenn sie sich durch die Werbung für Lebensmittel bzw. deren Kennzeichnung getäuscht sehen.

Bei allen Fragen zu Lebensmitteln und Ernährung erhalten interessierte Verbraucherinnen und Verbraucher am Ernährungstelefon Auskunft, jeweils montags und donnerstags von 10 bis 16 Uhr, Telefon 0180-5-791352 (Festnetzpreis 0,14 €/Min.; Mobilfunkpreis maximal 0,42 €/Min.).

Quelle: Verbraucherzentrale Sachsen e.V.
Internet: http://www.verbraucherzentrale-sachsen.de

Bild: Pixabay – Lizenz: Public Domain

mzt

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