Start / Verbraucher / Kinderzeitschriften – Kosmetika-Beilagen oft mit verbotenen Farbstoffen

Kinderzeitschriften – Kosmetika-Beilagen oft mit verbotenen Farbstoffen

Vor allem Kinderzeitschriften für Mädchen werden – um zusätzliche Kaufanreize zu schaffen – oftmals mit Beilagen wie Kosmetikprodukten verkauft. Aber genau diese Beilagen werden Jahr für Jahr zu einem großen Anteil von den Untersuchungsbehörden beanstandet.

In Baden-Württemberg werden diese Kontrollen von den Chemischen und Veterinäruntersuchungsämter (CVUAs) Freiburg und Karlsruhe mit immer wieder unerfreulichen Ergebnissen durchgeführt.

Falschdeklaration, verbotene Inhaltsstoffe und immer wieder nach falschen Richtlinien bewertet, so das Fazit der Untersuchungsämter.

Nach den neuesten Untersuchungsergebnissen des CVUA Karlsruhe wurden allein 2012 bislang 47% aller untersuchten Proben beanstandet.

Auch der Anteil an Proben mit verbotenen Farbstoffen liegt im laufenden Jahr 2012 bislang mit 86% sehr hoch. In den vergangenen beiden Jahren wurden verbotene Farbstoffe in insgesamt 36% der beanstandeten Pproben nachgewiesen.

Nach Angaben des CVUA haben zwei Verlage von Kinderzeitschriften aus Baden-Württemberg auf die Beanstandungen reagiert und die Eigenkontrolle wesentlich verbessert.

Im Zweifelsfall Zeitung Ja – Beilage Nein!

Älteren Mädchen kann das Warum und Wieso oft schon erklärt werden.

 

Kinderzeitschriften – Spielzeugzugaben mit gesundheitsgefährdenden InhaltsstoffenKinderzeitschriften – Spielzeugzugaben mit gesundheitsgefährdenden Inhaltsstoffen

Ökotest: “Die auf Kinderzeitschriften aufgeklebten Spielzeuge sind verheerend schlecht.” (ck) – Wahrscheinlich alle Eltern werden sie kennen, die vielen bunten..

 

Markiert:
--
🎄 Tage bis Weihnachten 🎁

WhatsApp Kanal

Abonniere unseren WhatsApp-Kanal und erhalte aktuelle Rückrufe, wichtige Verbraucherwarnungen und interessante Infos direkt auf dein Smartphone.

Jetzt abonnieren >>

Anzeigen - Werbung


Bei obenstehenden Links handelt es sich um Affiliate-Links. Verwenden Sie diesen Link und schließen dann z. B. einen Vertrag ab oder führen einen Kauf durch, so erhalten wir eine Provision vom Anbieter. Für Sie entstehen keine Nachteile beim Kauf, Vertrag oder Preis.

Magazin

Neue Artikel