Gefährliche Beilagen – Kosmetikbeilagen in Zeitschriften

2009 wurden am CVUA Karlsruhe insgesamt 46 kosmetische Mittel dieser Art überprüft. Es handelte sich dabei um Lippenstifte, Lipgloss, Nagellacke, Body-Puder, Glitter, Kajalstifte und Mascara. Die Produkte wurden vorwiegend in China hergestellt und kommen in der jeweiligen Aufmachung nur während eines kurzen Zeitraumes – solange die Zeitschrift verkauft wird – auf den Markt. Aufgrund der Erfahrungen der letzten Jahre ist bekannt, dass bei dekorativen kosmetischen Mitteln aus China häufig nicht zugelassene Farbstoffe eingesetzt werden. Der Schwerpunkt der Untersuchungen wurde deshalb auf die Identifizierung der Farbstoffe gelegt, neben der Prüfung der Kennzeichnungselemente allgemein.

In 16 Proben wurden Farbstoffe bestimmt, die ausdrücklich verboten sind. Bei weiteren sechs Proben wurden Farbstoffe bestimmt, für die keine Zulassung besteht. Diese Produkte sind auf dem europäischen Markt nicht verkehrsfähig. Bei 33 Proben wurden Kennzeichnungsmängel festgestellt: Bestandteilelisten waren unvollständig und nicht korrekt.

So fehlten in Auflistungen Farb- und Konservierungsstoffe, nicht enthaltene Farbstoffe waren aufgeführt. Des Weiteren entsprach die Angabe der Bestandteile nicht bei allen Inhaltsstoffen der vorgeschriebenen einheitlichen Nomenklatur. Teilweise fehlte  die Chargenummer, so dass nicht rückverfolgt werden kann, aus welcher Produktionsreihe die Ware kommt. Während in einigen Fällen die Umverpackungen korrekt gekennzeichnet waren, wiesen die Behältnisse keinerlei bzw. unvollständige Kennzeichnungselemente auf.

Wird – wie es üblich ist – die Verpackung fortgeworfen, kann z.B. nicht mehr nachvollzogen werden, wer der verantwortliche Inverkehrbringer in der Europäischen Union ist, was in Fällen von Reklamationen wichtig ist.


Chemisches und Veterinäruntersuchungsamt Karlsruhe
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