Verbotene Weichmacher: Puppen-Set "Happy Girl"

In diesem Puppen-Set „Happy Girl“ wurden für Spielzeuge nicht zugelassene Weichmacher in teilweise hohen Konzentrationen gefunden.

Bestimmte Weichmacher auf Basis von Phthalaten können Unfruchtbarkeit bei Männern verursachen, da sie in ihrer Wirkung bestimmten Hormonen ähnlich sind. Sie beeinflussen die Testosteron-gesteuerten Entwicklungsstufen.

Alternativen zu Weichmachern aus der Gruppe der Phthalate, können nur bei gleichzeitiger Neuoptimierung physikalischer und chemischer Eigenschaften eingesetzt werden, eine einfache Austauschsubstanz existiert nicht  

 

Beim Kauf solcher Produkte sollte unbedingt auf den Hinweis “frei von Weichmachern/Phthalaten” geachtet werden.

Dieser Rückruf steht wahrscheinlich in Zusammenhang der erst vor kurzem durchgeführten Untersuchungen zu Weichmachern in Puppen des Hessischen Landeslabors

 

Hessisches Landeslabor: Verbotene Weichmacher in Spielpuppen gefunden 
Hessisches Landeslabor untersuchte Ware aus China Spielzeug wird gerade vor Festen wie Ostern verstärkt gekauft und an Kinder verschenkt. „In den vergangenen Monaten sind in Europa vermehrt Spielpuppen aus PVC aufgefallen, die verbotene Weichmacher enthielten

 

Sie wissen, wo dieses Produkt verkauft wurde? recall@cleankids.de

Das Rapid Exchange of Information System (RAPEX) ist ein Schnellwarnsystem der EU für den Verbraucherschutz. Über RAPEX werden Informationen aus den Mitgliedsstaaten über gefährliche oder potentiell gefährliche Verbrauchsgüter (ausgenommen Lebensmittel und pharmazeutische Produkte sowie Medikamente) ausgetauscht. Darunter fallen beispielsweise Produkte mit gesundheitsschädlichen Bestandteilen oder technischen Mängeln wie Elektrogeräte, bei denen Stromschlag- oder Entflammungsgefahr besteht. (wikipedia)

 

Die Generaldirektion Gesundheit und Verbraucherschutz der Europäischen Kommission veröffentlicht aktuell eine Information zu folgendem Produkt

 
Rapex Wochenmeldung – Report 16 vom 20.04.2012
 
Bild(er): RAPEX – © Europäische Gemeinschaften, 1995- 2012 – Bilder anklicken für Detailansicht
 
   
Rapex Nummer: 22 0610/12
   
Meldendes Land: Deutschland
   
Herkunftsland: China
   
Kategorie: Spielzeug
   
Produkt: Puppen „Happy Girl“
   
Marke: unbekannt
   
Beschreibung: 12 Plastikpuppen zu je 280 mm mit verschiedenen Haarfarben und Kleidung. Verpackung: bedruckter Umkarton mit 12 Packungen transparent.
   
Typ / Artikel-Nr.: Product ref. No 1228
   
Barcode: unbekannt
   
GTIN (ehemals EAN-Nummer): unbekannt
   
Art der Gefährdung: Chemisch / Weichmacher
  Von diesem Produkt geht ein chemisches Risiko aus, weil verschiedene Teile der Puppen 4,4% – 25,4 Gew.% Bis (2-ethylhexyl) phthalat (DEHP) enthalten
   
Art des Rückrufs / der Warnung: Freiwilliger Austritt aus dem Markt durch den Importeur
   
Vorfälle: unbekannt
   
Entspricht nicht : der REACH-Verordnung
  Gemäß der REACH-Verordnung sind Phthalate DEHP, DBP und BBP in allen Spielzeugen und Babyartikeln verboten, während Phthalate DINP, DIDP und DNOP verboten sind, wenn das Produkt von Kindern in den Mund genommen werden kann.

 

Bild(er): RAPEX – © Europäische Gemeinschaften, 1995- 2012

Erstveröffentlichung in Englisch als Wochenübersicht der RAPEX-Meldungen der Europäischen Kommission, Generaldirektion für Gesundheit und Verbraucher auf der offiziellen Webseite „Europa“ der Europäischen Union durch das EU-Schnellwarnsystem für Non-Food-Produkte (RAPEX) http://ec.europa.eu/rapex © Europäische Gemeinschaften, 2005 – 2012 Die Europäische Kommission übernimmt keine Verantwortung für die Richtigkeit der bereitgestellten Informationen

Deutsche Übersetzung mit Lizenz der Europäischen Kommission: © CleanKids-Magazin, 2009 – 2012 – Die Verantwortung für die Übersetzung liegt ausschließlich bei CleanKids-Magazin

Die offiziellen Kontaktstellen der Mitgliedstaaten und der EFTA / EWR-Staaten veröffentlichen diese Informationen in einer wöchentlichen Übersicht. Unter den Bedingungen von Anhang II.10 der Richtlinie über allgemeine Produktsicherheit (2001/95/EG) obliegt die inhaltliche Verantwortung für die bereitgestellten Informationen der jeweilig meldenden Stelle.

Im Zweifelsfall gilt immer die Fassung des Originaldokuments – einsehbar unter: http://ec.europa.eu/rapex