Rückruf: Haarfärbemittel Herbal Black Henna

Dieses Haarfärbemittel sollten Sie nicht verwenden. Es enthält p-Phenylendiamin, das eine stark sensibilisierende Wirkung hat und bei mehrfachanwendung zu schweren Hauterkrankungen führen kann.  Lesen Sie mehr in der dazugehörigen RAPEX-Wochenmeldung.

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Rapex Wochenmeldung vom 31.12.2010

Bild(er): RAPEX – © Europäische Gemeinschaften, 1995- 2011

Weitere Informationen  
Rapex Nummer: 3 1949/10
Kategorie: Kosmetik
Produkt: Haarfärbemittel (Herbal Natürlich Black Henna)
Beschreibung: Blau / Grün bedruckter Karton mit Bild einer Frau, Inhalt: Papier Beutel jeweils wiederum mit einem versiegelten Alu-Folienbeutel, mit einem weiteren Aluminium-Folienbeutel im Inneren. Olive-farbiges Pulver.
Meldendes Land: Deutschland
Herkunftsland: Indien
Marke: Herbal
Typ / Artikel-Nr.: Batch ger-10 mfg.dt.: Oktober 2009 exp dt:. September 2012, art. no. rks05
EAN-Nummer: 4026759009459
Art des Rückrufs / der Warnung: Freiwilliger Rückruf von den Verbrauchern
Art der Gefährdung: Chemisch
  Es besteht ein chemisches Risiko, da es 12% p-Phenylendiamin (nicht mehr als 2% p-Phenylendiamin darf in Färbemitteln die auf das Haar aufgetragen werden enthalten sein) enthält. p-Phenylendiamin hat eine stark sensibilisierende Wirkung und wiederholter Kontakt kann zu schweren Erkrankungen der Haut führen.
Entspricht nicht : der Kosmetik-Richtlinie 76/768/EWG
   


Erstveröffentlichung in Englisch als Wochenübersicht der RAPEX-Meldungen der Europäischen Kommission, Generaldirektion für Gesundheit und Verbraucher auf der offiziellen Webseite „Europa“ der Europäischen Union durch das EU-Schnellwarnsystem für Non-Food-Produkte (RAPEX)

http://ec.europa.eu/rapex
© Europäische Gemeinschaften, 2005 – 2011

Die Europäische Kommission übernimmt keine Verantwortung für die Richtigkeit der bereitgestellten Informationen
Deutsche Übersetzung: © CleanKids-Magazin, 2009 – 2011 – Die Verantwortung für die Übersetzung liegt ausschließlich bei CleanKids-Magazin

Die offiziellen Kontaktstellen der Mitgliedstaaten und der EFTA / EWR-Staaten veröffentlichen diese Informationen in einer wöchentlichen Übersicht. Unter den Bedingungen von Anhang II.10 der Richtlinie über allgemeine Produktsicherheit (2001/95/EG) obliegt die inhaltliche Verantwortung für die bereitgestellten Informationen der jeweilig meldenden Stelle.