Schlagwörter: Reach Verordnung
Gleich drei Gefahren auf einmal – Erstickungsgefahr, Verletzungsgefahr und verbotene Weichmacher – Diese Spielzeugpistole ist absolut nichts für Kinderhände. Lesen Sie mehr in der dazugehörigen RAPEX-Meldung
Da kann aus einer Party ganz schnell ein unvergessliches Erlebnis werden – im Wahrsten Sinne des Wortes. Lesen Sie mehr in der dazugehörigen RAPEX-Wochenmeldung
Stuttgart – Der Einzelhandel kommt mehrheitlich nicht mit der Chemikalienverordnung REACH zurecht. Zu diesem Ergebnis kommt eine Untersuchung der Expertenorganisation DEKRA. Nur 6 von 16 Unternehmen konnten nach Testkäufen ihren Kunden – wie gesetzlich vorgeschrieben – innerhalb einer 45-Tage-Frist Auskunft über eventuelle Stoffe in den Produkten geben, die als besonders...
Erneut verbotene Azofarbstoffe in einem Produkt von KiK. Diesmal ist eine schwarze Fleecedecke mit Aminoazobenzol belastet. Lesen Sie mehr in der dazugehörigen RAPEX-Wochenmeldung
Diese Quietscheente ist mit nicht zugelassenen Weichmachern belastet – also nichts für Kinderhände. Lesen Sie mehr in der dazugehörigen RAPEX-Wochenmeldung