Rückruf: Behörde warnt öffentlich vor „Oball Shaker“ Spielzeugrasseln von Kids II

Das Schweizer Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV warnt vor bestimmten „Oball Shaker“ Spielzeugrasseln von Kids II. Die Produkte waren seit Juni 2018 im Verkauf. In seltenen Fällen können Teile des Plastikgitters abbrechen. Es besteht eine Verschluckungs- und Erstickungsgefahr. Die Behörde empfiehlt, das betroffene Produkt nicht mehr zu verwenden.

Die information kam demnach von der Schweizer Handelkette Coop, die das Kantonale Laboratorium Basel-Stadt sowie das BLV über die Verschluckungs- und Erstickungsgefahr durch die Spielzeugrassel “Oball Shaker“ von Kids II informiert hat. Gewisse Produkte sind spröde und das Plastikgitter kann brechen. Das betroffene Produkt wurde umgehend vom Markt genommen und zurückgerufen.

Die Spielzeugrassel “Oball Shaker“ von Kids II wird auch in Deutschland angeboten!

Betroffener Artikel


Produkt: Kids II Oball Shaker
Chargennummer: F2657 (Die Nummer steht in der Mitte des Produktes)
Verkaufsstellen: verschiedene

Um eventuelle Risiken auszuschliessen und die Sicherheit von Kindern zu gewährleisten empfiehlt das BLV, möglicherweise betroffene Produkte nicht zu verwenden.

Quelle und Produktabbildung: Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV)
Internet: www.blv.admin.ch

 



* Die Bewertung bezieht sich auf die Information der Endverbraucher durch das Unternehmen bzw. den Hersteller 


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