Kulanz oder Verbraucherrecht? Achtung beim Umtausch nach Weihnachten
Volkssport Umtausch: Viele Verbraucher geben nach dem Fest im Einzelhandel Geschenke zurück. Aber nicht immer können sie sich auf die Rechtslage berufen. Ein neuer Videospot der Deutschen Stiftung Verbraucherschutz in Kooperation mit der Verbraucherzentrale Saarland klärt auf.
„Es handelt sich um einen weit verbreiteten Irrtum, dass man alle Verträge innerhalb von 14 Tagen rückgängig machen kann“, erläutert Yvonne Schmieder, Juristin bei der Verbraucherzentrale des Saarlandes e.V. Viele Geschäfte nähmen zwar Geschenke zurück und erstatteten den Kaufpreis. „Ein Anrecht darauf gibt es aber nicht, das ist reine Kulanz der Händler“, sagt Schmieder.
Der Gesetzgeber räumt Verbrauchern nur in bestimmten Fällen ein Widerrufsrecht ein, nämlich dann, wenn sie die Waren nicht prüfen können, zum Beispiel bei einer Internet-Bestellung. Im Laden können die Kunden die Waren eingehend in Augenschein nehmen und testen. Ein Umtausch ist also Kulanz, der Händler kann den Wert in Bargeld oder als Gutschein erstatten. Auch bei Messeeinkäufen können Kaufverträge nicht generell widerrufen werden.
Im neuen Spot der Videoreihe Verbraucherschutz in 100 Sekunden zeigt Verbraucher Bernd leicht verständlich, wann Kunden ein Widerrufsrecht zusteht. Neuer Videospot online: www.youtube.de/verbraucherstiftung |
Mit der Reihe bringt die Deutsche Stiftung Verbraucherschutz gemeinsam mit Partnern verbraucherrelevante Themen auf den Punkt und gibt einfache Tipps zu Alltagsfragen. Den neuen Spot sowie weitere Filme finden Sie im Internet unter: www.youtube.de/verbraucherstiftung
Die Beratungsstellen der Verbraucherzentralen helfen bei weiteren Fragen zu Umtausch und Widerruf gerne weiter.
Quelle: Deutsche Stiftung Verbraucherschutz
Internet: www.verbraucherstiftung.de
Bild: Pixabay – Lizenz: Public Domain CC0
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