Verbotene Weichmacher in Einhorn-Figur aus Kinderzeitschrift „Die Prinzessin und das Einhorn“

Die Einhorn-Figur aus Kunststoff aus dem Heft „Die Prinzessin und das Einhorn“ Ausgabe 02-2013 enthält 8,7% Diehtylhexylphtalat (DEHP).

Verbotene Weichmacher in Einhorn-Figur aus Kinderzeitschrift „Die Prinzessin und das Einhorn“ Gemäß der REACH-Verordnung ist der Weichmacher (Phthalate) DEHP ab einem Grenzwert von 0,1% in allen Spielzeugen und Babyartikeln verboten. DEHP gilt als reproduktionstoxisch und darf ab 2015 nur noch mit einer Zulassung für die Herstellung von Verbraucherprodukten eingesetzt werden.

Die untersuchte Einhorn-Figur wurde wegen extremer Überschreitung des Grenzwertes (80-fach!!) vom untersuchenden Labor als nicht verkehrsfähig eingestuft. 

Eltern sollten die Figur umgehend entsorgen oder dem Verlag zurückschicken

Kinderzeitschriften: Giftcocktail in SpielzeugbeilagenKinderzeitschriften: Giftcocktail in Spielzeugbeilagen

Ökotest: “Die auf Kinderzeitschriften aufgeklebten Spielzeuge sind verheerend schlecht.” 

Sie wissen, wo dieses Produkt verkauft wurde? recall@cleankids.de

Die Generaldirektion Gesundheit und Verbraucherschutz der Europäischen Kommission veröffentlicht Informationen zu folgendem Produkt

RAPEX – Report 34 vom 30.08.2013

[dhr]

Bild(er): RAPEX – © Europäische Gemeinschaften, 1995- 2013 – Bilder anklicken für Detailansicht

Rapex Nummer: 10 A12/1127/13
Meldendes Land: Deutschland
Herkunftsland: China
Kategorie: Spielzeug
OECD Portal Kategorie: 86000000 – Toys / Games
Produkt: Kunststoff Einhorn Figur
Marke: unbekannt
Name: unbekannt
Beschreibung: Die Kunststoff-Einhorn Figur war eine Beilage der Kinderzeitschrift „Die Prinzessin und Das Einhorn“, Ausgabe 2/2013
Typ / Artikel-Nr.: Magazin ‚Die Prinzessin und Das Einhorn „Ausgabe 2/2013
Barcode: unbekannt
GTIN / EAN-Nummer: unbekannt
Art der Gefährdung: Chemisch / Weichmacher
  Es besteht ein chemisches Risiko, weil 8,7 Gew.% Bis (2-ethylhexyl) phthalat (DEHP) enthält.
Art des Rückrufs / der Warnung: Freiwillige Maßnahmen: Rücknahme des Produkts vom Markt
Vorfälle: unbekannt
Entspricht nicht : Gemäß der REACH-Verordnung sind die Weichmacher (sogenannte Phthalate) DEHP, DBP und BBP in allen Spielzeugen und Babyartikeln verboten. Die Weichmacher Phthalate DINP, DIDP und DNOP sind verboten, wenn das Produkt von Kindern in den Mund genommen werden kann.

RAPEX Info

Das Rapid Exchange of Information System (RAPEX) ist ein Schnellwarnsystem der EU für den Verbraucherschutz. Über RAPEX werden Informationen aus den Mitgliedsstaaten über gefährliche oder potentiell gefährliche Verbrauchsgüter (ausgenommen Lebensmittel und pharmazeutische Produkte sowie Medikamente) ausgetauscht.

Darunter fallen beispielsweise Produkte mit gesundheitsschädlichen Bestandteilen oder technischen Mängeln wie Elektrogeräte, bei denen Stromschlag- oder Entflammungsgefahr besteht. (wikipedia).

RAPEX Lizenzvereinbarung

 Bild(er): RAPEX – © Europäische Gemeinschaften, 1995- 2013

  • Lizenznummer: LP-028-DE

Erstveröffentlichung in Englisch als Wochenübersicht der RAPEX-Meldungen der Europäischen Kommission, Generaldirektion für Gesundheit und Verbraucher auf der offiziellen Webseite „Europa“ der Europäischen Union durch das EU-Schnellwarnsystem für Non-Food-Produkte (RAPEX) http://ec.europa.eu/rapex © Europäische Gemeinschaften, 2005 – 2013 Die Europäische Kommission übernimmt keine Verantwortung für die Richtigkeit der bereitgestellten Informationen

Deutsche Übersetzung mit Lizenz der Europäischen Kommission: © CleanKids-Magazin, 2009 – 2013 – Die Verantwortung für die Übersetzung liegt ausschließlich bei CleanKids-Magazin

Die offiziellen Kontaktstellen der Mitgliedstaaten und der EFTA / EWR-Staaten veröffentlichen diese Informationen in einer wöchentlichen Übersicht. Unter den Bedingungen von Anhang II.10 der Richtlinie über allgemeine Produktsicherheit (2001/95/EG) obliegt die inhaltliche Verantwortung für die bereitgestellten Informationen der jeweilig meldenden Stelle.

Im Zweifelsfall gilt immer die Fassung des Originaldokuments
einsehbar unter:

 Verbraucherinformation Fehlanzeige!

* Die Bewertung bezieht sich auf die Information des Unternehmens zu dieser Meldung 

mzt

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